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Building Information Modeling (BIM) als IT-gestützte Methode für das Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken erfreut sichaktuell großer Aufmerksamkeit in der gesamten Baubranche. Zahlreiche Verbände aus dem Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe,Projektsteuerer, Architekten, Fachplaner, Software-Anbieter u.v.a. erkennen BIM als zukunftsweisendes Aufgaben- und Tätigkeitsfeld; überall sprießen dementsprechend neue Firmen, Forschungsvorhaben, Initiativen, Arbeitskreise, Schulungsangeboteu.a. Veranstaltungen aus dem Boden; es herrscht eine Aufbruchstimmung, die den Gründungsjahren des FM in Deutschland gar nicht unähnlich ist. Bei allen bisher bekannten und veröffentlichten Aktivitäten fällt aber auf, dass das Betreiben als zeit- und kostenintensivste Phase im Lebenszyklus eines Bauwerks innerhalb der BIM-Debatte bislang deutlich unterrepräsentiert ist.
Im Frühjahr 2016 hat sich unter Leitung von Rödl & Partnerder Arbeitskreis (AK) „BIM im FM” gegründet, von Anfang ankonzipiert als ein verbandsübergreifender (GEFMA, buildingSMART,CAFM-Ring, IFMA Austria u.a.) und als ein länderübergreifenderAK (D-A-CH).
Es ist beabsichtigt, Arbeitsergebnisse zügig zu veröffentlichenund als Beiträge in den Koordinierungskreis BIM des VDI einzubringen,von wo aus sie in die nationale, europäische und internationale Normung einfließen sollen, weil Standardisierung als eine vordringliche Aufgabe und Voraussetzung für BIM angesehen wird.
Der AK hat für seine Arbeit vier Arbeitspakete definiert, mit denenzum Ausdruck kommt, dass es ihm nicht um die Entwicklungweiterer IT-gestützter Verfahren geht, nicht um Softwareoder Tools, sondern um Content. Die Arbeitspakete sind:
Dieser Fachartikel behandelt Arbeitspaket 1.
Erfreulicherweise kann der AK hier bereits auf einem bestehendenFundus an Erkenntnissen aufbauen, denn Rödl & Partner hat bereits im Jahre 2004 bei GEFMA Verzeichnisse über Dokumente im FM veröffentlicht und seither wurden diese mittels der Datenbank, die heute REG-IS (www.reg-is.de) heißt, laufend aktualisiert und sukzessive ergänzt.
Die Begriffe „Daten” und „Dokument” werden zunächst als Synonymverwendet. Laut DIN EN ISO 9000 : 2015-11 gelten folgendeDefinitionen:
Durch Verschachtelung ergibt sich:
Daten und Dokumente lassen sich bei Bedarf ineinander überführen.
Für die tägliche Arbeit sind auswertbare Daten z.B. in einer Datenbankpraktikabel; in einem Rechtsstreit bedarf es regelmäßig der Dokumente, um Nachweise zu führen und Beweiskraft zu entfalten.
Rödl & Partner bedient sich für seine Arbeit im AK der Erkenntnisquellen, die in Deutschland reichlich vorhanden sind: Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Normen undRichtlinien (kurz: Regelwerke). Bei der Auswertung von über300 einschlägigen Regelwerken wurden über 1000 Dokumenteidentifiziert. Dabei ergab sich folgende Verteilung:
Abb. 1: Anzahl von identifizierten Dokumenten nach Regelwerks-Kategorien
Dokumente werden häufig in mehreren Regelwerken genannt; es ergeben sich dadurch entsprechende Mehrfachnennungen. Als Erstnennung wird in Abb. 1 gezählt, in welcher höchsten Regelwerks-Kategorie ein Dokument genannt wird. Wiederholte Nennungen in der gleichen oder in niederen Kategorien gelten dann als
Mehrfachnennung.
Für die praktische Handhabung erweist es sich als hilfreich, die Daten und Dokumente nach verschiedenen Kriterien zu gruppieren und zu sortieren. Eine erste Zuordnung erfolgt hierbei nach den Facilities (Bauelementen), auf die sich das Dokument bezieht.
Beispielsweise bedingt die Entscheidung, in einem Neubau eineAufzugsanlage vorzusehen, dass der Aufzug zunächst über alleLeistungsphasen der HOAI geplant und damit in den entsprechendenPlanungsdokumenten berücksichtigt werden muss; dies betrifft rund 50 Dokumente aus dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung der HOAI.
Der Aufzug wird dann ausgeschrieben und beauftragt, eingebautund in Betrieb genommen. Noch vor der ersten Inbetriebnahmehat eine Sachverständigenprüfung durch die ZÜS zu erfolgen und in jedem dieser Arbeitsschritte entstehen zusätzliche Dokumente, die es ohne Aufzug nicht bräuchte. Insgesamt lassen sich auf diese Weise – bezogen auf Planen, Bauen und Betreiben – über 120 Dokumente identifizieren, bei denen die Aufzugsanlage zu berücksichtigen ist oder die deshalb zusätzlich zu erstellen sind.
Die nachstehende Abbildung zeigt die Anzahl der zugeordnetenDokumente je Anlagengruppe (in Anlehnung an DIN 276-1). Dabei konnten 50 Dokumente keinem Facility zugeordnet werden und zahlreiche Dokumente sind mehreren Facilities zugeordnet; die Summe der Zuordnungen ist dadurch größer als die Anzahl der Dokumente.
Die Dokumente aus den Leistungsbildern § 34 Gebäude und Innenräume sowie § 43 Ingenieurbauwerke der HOAI finden sich v.a. in den Anlagengruppen 000 und 300 wieder; Dokumente aus dem Leistungsbild § 55 Technische Ausrüstung in Anlagengruppe 400 und
§ 39 Freianlagen in 500; Dokumente aus den Normen der VOB/C verteilen sich im Wesentlichen auf 300 und 400. Dokumente aus anderen Regelwerken betreffen sämtliche Anlagengruppen mit Schwergewicht auf den Technischen Anlagen.
Eine zweite Zuordnung erfolgt nach den Lebenszyklusphasen (LzPh.) nach GEFMA 100-2, in denen ein Dokument entsteht. Sofern ein Dokument im Lebenszyklus mehrfach zu erstellen ist (z.B. die ZÜS-Prüfbescheinigung über die Aufzugsprüfung erstmals vor erster Inbetriebnahme, im laufenden Betrieb regelmäßig wiederkehrend, ggf. als Nachprüfung nach Beseitigung wesentlicher Mängel, ggf. als außerordentliche Prüfung auf Anordnung der Behörde sowie als Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen der Anlage), so ist das Dokument in nachfolgender Abb. 3 nur derjenigen LzPh. zugeordnet, in der es erstmals entsteht.
Zusätzlich zu den bekannten Lebenszyklusphasen bezeichnet die
LzPh. 0 phasenübergreifende und nicht projekt-/objektspezifische Leistungen aus dem Bereich der Unternehmerpflichten. Dem zugeordnet sind ca. 130 Dokumente zum Ausüben eines Gewerbes, über Beschäftigungsverhältnisse und v.a. zum Arbeitsschutz. Diese sind nicht Gegenstand von BIM.
Während der Konzeptionsphase entstehen 47, während der Planungs-und Errichtungsphase jeweils rund 300 Dokumente, von denen allerdings nur gewisse Anteile über die einzelnen Phasen hinweg bis zur Fertigstellung des Bauwerks fortgeschrieben und dann bei der Abnahme übergeben werden (sollten); diese Zahlen dürfen daher nicht summiert werden. (Die Fortschreibung und etwaig weitere Verwendung von Dokumenten geht aus der Abbildung 3 nicht hervor und wird noch anderweitig darzustellen sein.)
Abb. 3: Anzahl von Dokumenten nach LzPh. (nur Erstnennungen)
Die Daten, die den hier gemachten Ausführungen und Abbildungen zugrunde liegen, sind im Verzeichnis GEFMA 922-1:2016-08 veröffentlicht und bei GEFMA e.V. zu beziehen.
Quellen:
Inhalte von Teil 2:
Ulrich Glauche
Dipl.-Ingenieur (FH)
Senior Associate
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