Das neue Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau

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veröffentlicht am 28. Oktober 2015

 

​2,7 Mrd. Euro für die Datenautobahn
  

Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung gab die grundlegende Richtung vor, die „Digitale Agenda” der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur und des Innenministeriums war ein nächster Schritt. Mit den Geldern der Frequenzversteigerung soll nun der Weg zu einer flächendeckenden Versorgung mit 50 Mbit/s geebnet werden. Dabei bleiben verschiedene Fragen offen. Wie soll das Geld verteilt werden, was ist förderfähig und sind 50 Mbit/s überhaupt ausreichend? Wir geben einen ersten Überblick zum geplanten Förderprogramm des Bundes und zeigen Knackpunkte aus kommunaler Sicht auf.

 

Das Förderprogramm des Bundes – Ein Überblick

Zwar liegen zum Redaktionsschluss noch keine Beschlüsse vor, dennoch gibt das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur schon eine erste Stoßrichtung für das geplante Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau vor. Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und Landkreise in unterversorgten Gebieten, die selbstständig Ausbauprojekte initiieren und die Projekte vor Ort koordinieren sollen.
 
Förderfähig sind grundsätzlich sowohl Wirtschaftlichkeitslücken- als auch Betreibermodelle. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell unterstützt die Kommune mithilfe des vom Bund erhaltenen Fördergeldes ein Telekommunikationsunternehmen beim Ausbau der unternehmenseigenen Telekommunikationsinfrastruktur in ansonsten wirtschaftlich unrentablen Gebieten. Im Betreibermodell hingegen errichten Städte und Gemeinden selbst kommunale Breitbandnetze, um diese an Telekommunikationsunternehmen zu verpachten oder gar selbst zu betreiben.
 
Insgesamt fördert der Bund bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. In Kombination mit weiteren Förderprogrammen kann der Eigenanteil der Kommunen damit auf 10 Prozent reduziert werden. Die maximale Förderhöhe des Bundesprogramms soll jedoch je Ausbauprojekt auf 10 Mio. Euro begrenzt werden. Auf Grundlage der Projektplanung werden von den Landkreisen, Städten oder Gemeinden Anträge gestellt und von der Bewilligungsbehörde anhand eines sog. Scoringmodells bewertet. Die im Scoringmodell erreichte Punktzahl entscheidet über Bewilligung oder Ablehnung des Förderantrags.
 
Die letztendliche Ausgestaltung ist derzeit noch nicht festgelegt, ein Beschluss des Kabinetts ist aber kurzfristig zu erwarten.
 

Das Scoringmodell – worauf wird Wert gelegt?

Die Kriterien des Punktesystems liegen derzeit nur in Entwurfsform und ohne Gewichtung vor. Trotzdem kristallisieren sich schon jetzt gewisse Schwerpunkte heraus.
  
Ein wesentliches Kriterium wird unter anderem der Förderbedarf sein. Deswegen wird auf die Aspekte geringe Besiedlungsdichte, starke Unterversorgung und erschwerende geographische Besonderheiten abgestellt. Damit werden insbesondere die Punkte aufgegriffen, die die Wirtschaftlichkeit von Glasfaserprojekten maßgeblich beeinträchtigen.
 
Weiterhin wird das Projekt daran gemessen, in welchem Maße die Vorgabe des Koalitionsvertrages, also eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s bis 2018, umgesetzt wird. Die einzelnen Vorgaben werden dabei in Unterkriterien aufgegriffen und separat ausgewertet. Zusätzlich wird die Erschließung von Unternehmen und Gewerbegebieten sowie der Aspekt der mobilen Infrastruktur berücksichtigt.
 
Auch die Effizienz der Fördermittelnutzung wird hervorgehoben. Dabei werden Projekte beispielsweise dann positiv bewertet, wenn der Förderanteil des Bundes hieran möglichst gering ist. Darüber sollen Anreize zur Kofinanzierung, insbesondere durch die Länder und privatwirtschaftliche Investoren, geschaffen werden. Außerdem wird das Thema der Synergiehebung im Tiefbau separat gewertet. Ein Vorteil entsteht dadurch für diejenigen Antragsteller, die in Kooperation mit bestehenden Versorgungsunternehmen beispielsweise und den Sparten Strom, Gas, Wasser/Abwasser oder Wärme den Breitbandausbau vorantreiben und eine Mitverlegung von Leitungen ermöglichen. Die Synergien spielen am Ende außerdem in doppelter Hinsicht eine Rolle, weil auch die Kennzahl „pro Anschluss benötigte Fördermittel” in die Bepunktung einfließen soll.
 
Letztes Kriterium soll die Nachhaltigkeit des jeweiligen Projektes werden. Dabei wird insbesondere die Größe des betrachteten Gebietes (große Gebiete = hohe Synergien) und die Vermaschung mit den umliegenden Netzgebieten berücksichtigt. Außerdem soll das Netz zukünftig eine Versorgung mit 100 Mbit/s sicherstellen, ohne weitere Fördermittel in Anspruch nehmen zu müssen. Unter „Nachhaltigkeit” fällt außerdem die Berücksichtigung von Elektromobilitätskonzepten und insgesamt die Einsatzfähigkeit zukünftiger digitaler Anwendungen. Nicht zuletzt sollen die Länder in die Gesamtplanung mit einbezogen und das Einzelprojekt in Ausbaupläne auf übergeordneten Ebenen eingebettet werden.
 

Stolpersteine der Kriterien aus kommunaler Sicht

Neben vielen positiven Signalen sind verschiedene Aspekte der Kriterien derzeit insbesondere aus kommunaler Sicht durchaus kritisch zu sehen. Hier ist im Einzelfall zu erörtern, inwieweit innerhalb eines konkreten Projektes „nachgebessert” werden kann.
   
Natürlich stellt die Förderhöchstgrenze von 10 Mio. Euro je Ausbauprojekt eine wesentliche Hürde dar, wenn größere Gebiete oder gar Landkreise erschlossen werden sollen. Es wird sich zeigen, inwieweit diese Grenze in der endgültigen Ausgestaltung des Programms Bestand hat und ob möglicherweise eine Untergliederung in mehrere kleine Teilcluster zulässig sein kann.
 
Unglücklich ist außerdem die grundlegende Zielsetzung von 50 Mbit/s bis 2018, die schon bei Verabschiedung des Koalitionsvertrages in der Kritik stand. Schon in wenigen Jahren könnten 50 Mbit/s eine nicht mehr akzeptable Unterversorgung darstellen, die eine erneute Bezuschussung des Netzausbaus zum FTTB/H-Netz erforderlich macht. Langfristig werden 50 Mbit/s jedenfalls nicht ausreichend sein, um eine adäquate Internetversorgung gewährleisten zu können. Die Verbände haben daher erst jüngst ihre Forderung nach dem Aufbau nachhaltiger „Gigabit-Netze” wiederholt. Ein nachhaltiger Breitbandausbau im Sinne einer FTTB/H-Lösung wird durch die Zielsetzung von 50 Mbit/s insofern beschnitten, als dass die Bevorzugung einer Lösung auf Teilkupferbasis damit vorrangig angestrebt werden könnte. Hier sollte auf kommunaler Seite aus eigener Motivation ein FTTB/H-Ausbau präferiert werden, ohne der Verlockung einer schnellen aber wenig nachhaltigen FTTC-Lösung zu erliegen. Vor diesem Hintergrund ist auch der Zeitrahmen zur Umsetzung eng gesteckt, da ein FTTB/H-Ausbau bis 2018 sowohl die Kommunen als auch die restlichen Beteiligten unter enormen Zeitdruck setzt.
 
Nicht zuletzt sind Kommunen dazu angehalten, ihre Versorgungsunternehmen zunehmend stärker in den Breitbandausbau einzubinden um Synergien zu heben und den Bewertungskriterien entsprechend die Tiefbaukosten zu senken. Dabei ist die Kooperation mit einem kommunalen Stadtwerk in vielen Fällen einfacher, doch auch andere Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmenetzbetreiber entwickeln mehr und mehr Konzepte zur Berücksichtigung kommunaler Mitverlegungsbedürfnisse. Hier ist eine frühzeitige Abstimmung mit allen Beteiligten erforderlich, um individuelle Modelle gestalten und verhandeln zu können.

  
Fazit

Das Bundesförderprogramm scheint nach dem aktuellen Informationsstand ein klarer Schritt in Richtung einer angemessenen und flächendeckenden Breitbandversorgung zu sein. Aus kommunaler Sicht wird es von entscheidender Relevanz sein, die Kriterien im Rahmen der Projektgestaltung in bestmöglicher Weise zu erfüllen um den maximalen Förderbetrag erzielen zu können. Dabei sollte die Nachhaltigkeit des Breitbandausbaus jedoch keinesfalls aus dem Fokus geraten. Den Städten und Gemeinden ist nur bedingt geholfen, wenn nach kurzfristigen Erfolgen durch den FTTC-Ausbau im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells schon in wenigen Jahren erneute Zuschüsse beim nachhaltigen FTTH/B-Ausbau erforderlich werden. Vor diesem Hintergrund sei die Frage aufgeworfen, ob nicht die Umsetzung eines Betreibermodells auf FTTB/H-Basis unter Wahrung der kommunalen Entscheidungshoheit zu präferieren ist. Es bleibt unbestritten, dass dieser Weg aufwendiger ist und eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen des Förderprogramms, der örtlichen Versorgungslandschaft und den speziellen Gegebenheiten vor Ort erfordert. Die grundsätzlichen Instrumente dafür sind jedoch, nicht nur aufgrund des Bundesförderprogrammes, inzwischen für viele Projekte gegeben.

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Peer Welling

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