ESMA Leitlinien für solide Vergütungspolitiken gemäß der AIFM-Richtlinie

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Von Philipp Marx
 
Die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) hat am 3. Juli 2013 die „Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFM-Richtlinie” veröffentlicht. Die Leitlinien gelten für alle AIF-Verwaltungsgesellschaften (AIFM) und dienen dem Ziel, eine Vergütungspolitik zu implementieren, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist. Die Vergütungspolitik darf nicht zur Übernahme von Risiken ermutigen, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der verwalteten AIF unvereinbar sind. Damit liegt nun die endgültige Konkretisierung der im Anhang II der AIFM-Richtlinie enthaltenen Grundsätze zur Vergütungspolitik für AIFM vor. Die Leitlinien übernehmen vollumfänglich und ohne Änderungen die Ausführungen des Abschlussberichts der ESMA („ESMA Final report Guidelines on sound renumeration policies under the AFIMD”) vom 11. Februar 2013, über die wir Sie im Fonds-Brief vom 3. April 2013 bereits informiert haben. Bemerkenswert ist, dass die ESMA nunmehr zum ersten Mal eine Übersetzung der Leitlinien in deutscher Sprache vorgelegt hat. Die Leitlinien sind neben den AIFM auch an die zuständigen Behörden gerichtet. Mit der Übersetzung in die jeweilige Amtssprache haben die zuständigen Behörden nun zwei Monate Zeit anzuzeigen, ob sie diesen Leitlinien folgen oder zu folgen beabsichtigen. Wird die Nichteinhaltung beabsichtigt, muss dies gegenüber der ESMA begründet werden. Nach Ablauf der zwei Monate sind die Leitlinien – vorbehaltlich der Übergangsregelungen der AIFM-Richtlinie – anwendbar.

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