EuGH: NID in Belgien nicht EU-konform

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Von Dr. Andreas Demleitner, Rödl & Partner Nürnberg
 
Der EuGH entschied mit Urteil vom 4. Juli 2013 (Rs. C-350/11 – „Argenta”), dass der im belgischen Körperschaftsteuerrecht vorgesehene fiktive Betriebsausgaben­abzug („Notional Interest Deduction”) gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße (Art. 49 AEUV). Nach belgischem Recht wird Unternehmen ein fiktiver Zinsausgabenabzug auf das Eigenkapital gewährt, um eine Gleichbehandlung von eigenkapital- und fremdfinanzierten Unternehmen zu erreichen und die Eigenkapitalquote zu fördern. Bemessungsgrundlage für den fiktiven Betriebsausgabenabzug ist hierbei das angepasste Eigenkapital des Steuerpflichtigen, wobei dieses um den Nettowert der Aktiva derjenigen ausländischen Betriebsstätten verringert wird, deren Einkünfte in Belgien aufgrund eines DBA von der Steuer befreit sind. Im Ergebnis gewährt Belgien damit keinen fiktiven Zinsausgabenabzug, soweit das Eigenkapital auf Wirtschaftsgüter entfällt, die nicht zu in Belgien steuerpflichtigen Einkünften führen.
 
Der EuGH hat in dieser Berechnungsmethode jedoch einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit erkannt. Die Versagung dieses Steuervorteils für diejenigen Betriebsstätten, deren Einkünfte aufgrund eines DBA nicht in Belgien besteuert werden, sondern dort freigestellt sind, ist weder durch eine Kohärenz eines Finanzsystems noch durch die Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt.
 
Der fiktive Betriebsausgabenabzug in Belgien schafft für Unternehmen sinnvolle Steuervorteile und für Fondsgesellschaften attraktive Renditen. Der Notional Interest Deduction stand jedoch bereits Anfang 2012 auf europäischer Ebene in der Kritik, als die Kommission den belgischen Staat in einem Vertragsverletzungsverfahren zur Gesetzesänderung aufforderte (siehe Fonds-Brief direkt vom 1. Februar 2012). Es bleibt zu wünschen, dass der Gesetzgeber nunmehr die Regelung mit Augenmaß korrigiert.

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Dr. Andreas Demleitner

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