ESMA-Veröffentlichung: „Questions and Answers“ zur Anwendung der AIFM-Richtlinie

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Am 17. Februar 2014 hat die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ihre sogenannten „Questions and Answers” zu Anwendungsfragen im Hinblick auf die AIFM-Richtlinie veröffentlicht. Mit dem aktuell in englischer Sprache abrufbaren Dokument sollen gemeinsame Aufsichtskonzepte bzw. Verfahren bei der Anwendung der AIFM-Richtlinie und den zugehörigen Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden. Hierzu werden von der ESMA Fragen beantwortet, die sowohl von der Öffentlichkeit als auch von aufsichtsbehördlicher Seite zu praktischen Anwendungsfällen in Bezug auf die AIFM-Richtlinie gestellt werden. Primär richten sich die „Questions and Answers” an die zuständigen Aufsichtsbehörden, um zu gewährleisten, dass sich deren Aufsichtspraxis durch die Vorgaben der von der ESMA veröffentlichten Antworten konvergent entwickelt. 
 
Aktuell werden in den „Questions and Answers” der ESMA fünf, teilweise in Teilfragen gegliederte Fragen beantwortet.
 
Diese betreffen die folgenden Themengebiete:
 
  • Erster Anwendungszeitraum der Vergütungsregeln
  • Anwendung der Vergütungsregeln bei Auslagerung von Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben
  • Informationen gemäß Anhang IV der AIFM-Richtlinie (beabsichtigter Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM)
  • Notifizierung von AIF
  • Reportingpflichten nach Artikel 42 der AIFM-Richtlinie
                         

Ausblick

Angesichts der Vielzahl der immer noch ungeklärten Rechtsfragen in Bezug auf die AIFM-Regulierung kann von den „Questions and Answers” der ESMA ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Klärung von praktischen Anwendungsproblemen erwartet werden. Ebenso wie die „Questions and Answers” der Europäischen Kommission, die namentlich bei Abgrenzungsfragen im Hinblick auf die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in innerstaatliches Recht herangezogen werden konnten, sind die Q&As der ESMA mit Sicherheit ein wichtiges Instrument bei der Schaffung einer gemeinsamen Aufsichtskultur bzw. einer Kohärenz der Aufsichtspraktiken in der Europäischen Union. Die „Questions and Answers” der ESMA sollen künftig regelmäßig überarbeitet und aktualisiert werden, sobald neue Fragen bei der ESMA eingehen. Allgemeine Fragen zur praktischen Anwendung der AIFM-Richtlinie können – wie eingangs erwähnt – auch von Marktteilnehmern bzw. der Öffentlichkeit an folgende Emailadresse gesandt werden: AIFMD-questions@esma.europa.eu
 
Für Fragen, die sich speziell auf technische Fragen zu IT-Themen beziehen, wurde zudem die folgende, gesonderte Emailadresse eingerichtet: info.it.aifmd@esma.europa.eu.

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Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

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