ESMA-Veröffentlichung: „Questions and Answers“ zu Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) und zu Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA)

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Am 26. März 2014 hat die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ein sogenanntes „Questions and Answers“-Dokument zu Anwendungsfragen im Hinblick auf die Verordnungen über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und Europäische Risikokapitalfonds veröffentlicht. Durch die entsprechenden Verordnungen zu EuSEF sowie EuVECA, die seit dem 22. Juli 2013 anwendbar sind, wurden europaweit zwei weitere neue Fondskategorien ins Leben gerufen – siehe auch Fonds-Brief direkt vom 24. Juli 2013 (EuVECA) sowie vom 21. August 2013 (EuSEF). 
 
Mit den derzeit nur in englischer Sprache abrufbaren „Questions and Answers“ sollen nun gemeinsame Aufsichtskonzepte bzw. Verfahren bei der Anwendung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von EuSEF- und EuVECA-Vehikeln gefördert werden. Die ESMA wird daher künftig die „Questions and Answers“ regelmäßig überarbeiten bzw. aktualisieren, sobald von aufsichtsbehördlicher Seite oder aber auch von der Öffentlichkeit neue Fragen zu praktischen An-wendungsfällen in Bezug auf die EuSEF- und EuVECA-Regulierung gestellt werden. Die so im Rahmen der „Questions and Answers“ gefundenen Antworten richten sich primär an die zuständigen Aufsichtsbehörden, um zu gewährleisten, dass sich deren Aufsichtspraxis in Folge konvergent entwickelt.
 
Aktuell werden in den „Questions and Answers“ der ESMA drei Praxisfragen beantwortet.
Diese betreffen die folgenden Themengebiete:
 
  • Verwaltung von EuSEF und EuVECA durch Verwalter Alternativer Investmentfonds
  • Registrierung von Verwaltern von EuSEF und EuVECA
  • Verwaltung und Vertrieb von Alternativen Investmentfonds (AIF) durch Verwalter von EuSEF und EuVECA

 

Ausblick

 

Mit den Verordnungen zu Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum und zu Europäischen Risikokapitalfonds wurden zwei eigenständige Typen von Fondsvehikeln geschaffen, die für wichtige Marktsegmente wirtschaftlich interessante Gestaltungsformen bieten. Da die Verordnungen zu EuVECA und EuSEF in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, d.h. nicht in nationales Recht umgesetzt werden müssen, ist zu erwarten, dass in Zukunft von den „Questions and Answers“ der ESMA über die bereits angesprochenen Themen hinaus eine Vielzahl wichtiger Anwendungsfragen in Bezug auf die beiden neuen Fondskategorien europaweit einer einheitlichen Lösung zugeführt werden kann. Dies ist insbesondere deswegen zu begrüßen, da sich sowohl EuSEF als auch EuVECA dadurch auszeichnen, dass sie, nach der einmal erfolgreich durchgeführten Registrierung, in der gesamten EU vertrieben werden dürfen.

Allgemeine Fragen in Bezug auf die EuSEF- und EuVECA-Regulierung können – auch von Marktteilnehmern bzw. der Öffentlichkeit – an folgende Emailadresse gesandt werden: euvecaeusef@esma.europa.eu.

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Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

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