BMF-Schreiben vom 3. Juni 2014: Übergangsregelung zur Werbungskostenaufteilung nach Investmentsteuergesetz

PrintMailRate-it
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3. Juni 2014 eine Übergangsregelung zu der Werbungskostenaufteilung nach § 3 Abs. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) in der Fassung des AIFM-Anpassungsgesetzes erlassen. Die Neufassung des § 3 Abs. 3 InvStG ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Aufgrund von Stellungnahmen der Fachverbände wurde darauf hingewiesen, dass die Neuordnung des Werbungskostenabzugs umfangreiche Programmierarbeiten erfordert. Daher wurde die die folgende Übergangsregelung verabschiedet. Danach wird die Finanzverwaltung bei Publikums-Investmentfonds nicht beanstanden, wenn die Werbungskostenaufteilung nach § 3 Abs. 3 InvStG erstmals auf Geschäftsjahre angewendet wird, die nach dem 31. März 2014 beginnen bzw. begonnen haben.

Kontakt

Contact Person Picture

Frank Dißmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Partner

+49 911 9193 1020

Anfrage senden

Profil

Weitere Informationen

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu