Erwerb von Agrarflächen durch institutionelle Investoren in der Slowakei erschwert

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Mit Gesetz vom 1. Juni 2014 hat die Slowakei den Erwerb von Agrarflächen neu geregelt. Wie in die meisten osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten hat sich die Slowakei in den Beitrittsvereinbarungen vorbehalten, die Freiheit des Bodenverkehrs für zunächst sieben Jahre einzuschränken. Diese Übergangsfrist wurde später noch einmal um drei Jahre verlängert. Hintergrund war, dass man einen Ausverkauf der landwirtschaftlichen Flächen an internationale Finanzinvestoren vermeiden wollte. Aus Sicht des slowakischen Parlaments und der Regierung bestand auch nach Ablauf der zehnjährigen europarechtlichen Übergangsfrist ein Bedürfnis, den Bodenverkehr für Agrarflächen zu regulieren, da die Besorgnis eines Ausverkaufs weiter bestand. Vor diesem Hintergrund hat die Slowakei nun neue rechtliche Anforderungen erlassen, die der Erwerber von Agrarflächen zu erfüllen hat. Im Einzelnen dürfen wirtschaftliche Flächen künftig nur von demjenigen erworben werden, der bereits seit mindesten drei Jahren in der Landwirtschaft tätig ist. Ausgenommen sind lediglich Jung-Landwirte, die jedoch dann ihrerseits Veräußerungsbeschränkungen unterliegen, um Strohmann-Geschäfte auszuschließen. Weiterhin gilt künftig ein generelles Vorkaufsrecht für ortsansässige Landwirte. Üben diese das Vorkaufsrecht nicht aus, wächst das Vorkaufsrecht den Landwirten der Nachbargemeinden an. Kaufinteressenten müssen zumindest zehn Jahre in der Slowakei ansässig sein.
 
Es bleibt abzuwarten, ob die neue Regelung, insbesondere die geforderte zehnjährige Ansässigkeit in der Slowakei, europarechtlich Bestand haben wird. Zumindest für die nähere Zukunft wird die neue Regulierung den Erwerb von Agrarflächen in der Slowakei für institutionelle Investoren erheblich erschweren.

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Meike Farhan

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