EUGH - Pauschalbesteuerung nach Investmentsteuergesetz europarechtswidrig

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2014 (Az. C-326/12) festgestellt, dass die Pauschalbesteuerung von Investmentfonds gemäß § 6 InvStG eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne des Art. 23 AEUV darstellt (siehe Fonds-Brief direkt 16. Oktober 2014). Der EuGH bemängelte, dass die derzeitige Regelung der Pauschalbesteuerung es dem Steuerpflichtigen nicht ermöglicht, durch die Vorlage geeigneter Unterlagen oder Informationen die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte aus einem ausländischen Investmentfonds nachzuweisen, der nicht die gesetzlich geforderten Mitwirkungs- und Bekanntmachungspflichten gemäß § 5 InvStG erfüllt.
 
Als Reaktion auf diese Entscheidung und im Hinblick auf die noch bestehenden, beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Pauschalbesteuerung bei vergleichbaren Sachverhalten mit ausländischen Investmentfonds, hat die OFD Nordrhein-Westfalen bereits reagiert und mit Schreiben vom 24. Oktober 2014 darauf hingewiesen, Einspruchsverfahren gegen eine abweichende Veranlagung bis zur gerichtlichen Entscheidung ruhen zu lassen. Der Steuerpflichtige sollte daher entsprechende Rechtsbehelfsverfahren anstreben.

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Frank Dißmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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