Empfehlung der Securities and Markets Stakeholder Group zum Konsultationspapier der ESMA betreffend EuSEF-VO und EuVECA-VO veröffentlicht

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 26. September 2014 ein Konsultationspapier („Consultation Paper”) veröffentlicht, über welches wir Sie bereits in unserem Fonds-Brief direkt 9. Oktober 2014 informiert haben. Es betrifft den Inhalt des sogenannten „Technischen Rates” hinsichtlich möglicher Durchführungsmaßnahmen („Level II rules”) der Europäischen Kommission zu den Verordnungen über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF-VO) und über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA-VO), um den die Europäische Kommission die ESMA bis zum 30. April 2015 ersucht hat.
 
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens hat auch die sogenannte Securities and Market Stakeholder Group (SMSG) am 10. Dezember 2014 eine Empfehlung abgegeben. Die SMSG setzt sich aus 30 Interessenvertretern aus 17 verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammen. Durch sie vertreten werden die Interessen der für die ESMA wichtigsten Interessengruppen, namentlich Wissenschaftler, Verbraucher, Mitarbeiter von Finanzinstituten, Finanzmarktteilnehmer, kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Nutzer von Finanzdienstleistungen. Die Mitglieder der SMSG können zu allen Aufgaben der ESMA eine Stellungnahme oder eine Empfehlung abgeben, insbesondere zur Ausarbeitung von Technischen Standards und Leitlinien, zur Untersuchung möglicher Unionsrechtsverletzungen durch nationale Behörden, zum Aufbau einer gemeinschaftlichen Aufsichtskultur sowie einer einheitlichen Aufsichtspraxis, zur Begutachtung nationaler Behörden und zur Bewertung von Marktentwicklungen.
 
Mit ihrer Empfehlung vom 10. Dezember 2014 will die SMSG die ESMA bei der Ausarbeitung des endgültigen Technischen Rates an die Europäische Kommission unterstützen, indem sie eigene Überlegungen und Gestaltungsvorschläge einbringt.
 
Die SMSG befürwortet die Etablierung von Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) und Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) als neue europäische Fondsvehikel. Wichtig seien sie vor allem für Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIFM), die lediglich kleinere Alternative Investmentfonds (AIF) verwalten. Die EuSEF-VO und die EuVECA-VO ermöglichen nun auch diesen AIFM den grenzüberschreitenden Vertrieb an professionelle und semi-professionelle Anleger. Ohne die Möglichkeit sich als Verwalter von EuSEF bzw. EuVECA registrieren zu lassen, wäre für ein grenzüberschreitendes Tätigwerden ein sogenannten EU-Pass („EU-marketing-passport”) erforderlich, der zum EU-weiten Vertrieb von AIF an professionelle und semi-professionelle Anleger berechtigt. Hierfür ist jedoch eine Zulassung des AIFM nach den jeweiligen nationalen Regelungen - in Deutschland nach dem KAGB - vorausgesetzt (siehe auch unser Fonds-Brief Juli 2013). Für Verwalter kleiner AIF kommt eine derartige Zulassung aufgrund des hohen finanziellen und administrativen Aufwands jedoch meist nicht in Betracht.
 
Durch flexible Möglichkeiten für den Vertrieb von kleinen AIF wird sowohl das Wachstum als auch die Innovation in Europa gefördert, denn für europäische kleine und mittelgroße Unternehmen im Anfangsstadium sind Verwalter kleiner Private Equity und Venture-Capital-Fonds sowie Investmentfonds aus dem sozialen Bereich eine der wichtigsten Quellen für die Eigenkapitalfinanzierung. Sie ermöglichen diesen Unternehmen eine Entwicklung von einem Start-up zu einem professionellen und für Anleger interessanten Unternehmen.
 
Um diese Flexibilität zu gewährleisten schlägt die SMSG die Verwendung von Generalklauseln im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen vor. Für Verwalter, die bereits als Verwalter von EuSEF und EuVECA registriert sind, sollen Bestandsschutzregelungen getroffen werden. Ebenfalls wichtig sei eine unionsweite Vereinheitlichung des Steuerrechts in diesem Zusammenhang. Nur durch eine Harmonisierung der Regelungen könne der Markt für Investmentfonds aus dem sozialen Bereich grenzüberschreitend etabliert werden.
 
Es wird sich zeigen, ob und wie die ESMA diese Überlegungen in ihre eigenen Erwägungen einbezieht. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

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