ESMA-Veröffentlichung: „Arbeitsprogramm für 2015 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)”

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Am 23. Februar 2015 hat die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ihr Arbeitsprogramm für dieses Jahr veröffentlicht. Zu den Aufgaben der ESMA gehört unter anderem ihr Beitrag zur einheitlichen Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Europäischen Union, indem die ESMA eine gemeinsame Aufsichtskultur schafft, die eine effiziente und wirksame Anwendung insbesondere auch der AIFM-Richtlinie sicherstellt. Zudem hat die ESMA bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den zuständigen Behörden zu vermitteln und eine wirksame und einheitliche Beaufsichtigung der Finanzmarktteilnehmer sowie ein kohärentes Funktionieren der Aufsichtskollegien sicherzustellen.
 
Nach den Ausführungen im Arbeitsprogramm wird die ESMA in diesem Jahr in Bezug auf die AIFM-Regulierung vor allem ihre Arbeiten zum (Vertriebs-)Pass für Nicht-EU-AIF weiter vorantreiben (vgl. auch unser Beitrag im Fonds-Brief Juli 2013).
 
Nach den Vorgaben der AIFM-Richtlinie hat die ESMA dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission unter anderem eine Empfehlung zur Anwendung der Regelungen des EU-Vertriebspasses auf den Vertrieb von Nicht-EU-AIF durch EU-AIFM in den Mitgliedstaaten und zur Verwaltung und/oder zum Vertrieb von AIF durch Nicht-EU-AIFM in den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel 35 bzw. der Artikel 37 bis 41 der AIFM-Richtlinie (Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer) vorzulegen.
 
Binnen drei Monaten nach Eingang einer positiven Empfehlung der ESMA würde die Europäische Kommission in Folge einen delegierten Rechtsakt erlassen, in dem das Datum, ab dem die Vorgaben der Artikel 35 bzw. der Artikel 37 bis 41 der AIFM-Richtlinie in den Mitgliedstaaten anzuwenden sind. In diesem Fall würde im Ergebnis der EU-Vertriebspass auch auf Nicht-EU-AIF und Nicht-EU-AIFM ausgedehnt werden. Die zugehörige Empfehlung der ESMA ist nach dem Arbeitsprogramm für das dritte Quartal dieses Jahres zu erwarten.

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Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

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