Der Bundestag hat steuerliche Entlastungen für Steuerzahler verabschiedet

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Der deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 ein Gesetzespaket verabschiedet, das neben einer Anhebung des persönlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags/Kindergeldes/Kinderzuschlags auch eine Milderung der in der Öffentlichkeit diskutierten „kalten Progression” vorsieht.
 
Der steuerliche Grundfreibetrag wird für jeden Steuerpflichtigen für das Steuerjahr 2015 von derzeit 8.354 Euro auf 8.472 Euro angehoben. Für das Steuerjahr 2016 erfolgt eine weitere Anhebung des Freibetrags auf 8.652 Euro. Für Ehegatten wird hinsichtlich des Kinderfreibetrags für 2015 ein erhöhter Freibetrag von 4.512 Euro (bisher: 4.368 Euro) gewährt. Dieser Freibetrag steigert sich im Steuerjahr 2016 auf 4.608 Euro. Das monatlich gezahlte Kindergeld wird für 2015 rückwirkend ab Januar 2015 um 4 Euro und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro je Kind und Monat angehoben.
 
Bei der „kalten Progression” handelt es sich um den Effekt, dass erhaltene Gehaltserhöhungen des Steuerpflichtigen aufgrund des progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarifs sowie der Inflation teilweise wieder ausgehebelt werden. Der Gesetzesentwurf versucht durch eine Änderung des progressiven Steuertarifs die Auswirkungen der kalten Progression abzubauen.
 
Der Gesetzesentwurf bedarf nach der Zustimmung durch den Bundesrat, die derzeit für Juli 2015 erwartet wird. Im Falle der Zustimmung werden die gewährten Tarifentlastungen aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags bei Arbeitnehmern erst im Rahmen der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für Dezember 2015 berücksichtigt werden sollen. Insofern würde eine rückwirkende Korrektur der monatlichen Lohnsteuer vermieden.

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Frank Dißmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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