Ukraine: Neues Währungsgesetz wird weitere Verbesserung des Wirtschaftsklimas bewirken

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veröffentlicht am 18. September 2018 / Lesedauer: ca. 3 Minuten
 
In der Ukraine wurde am 21. Juni 2018 ein neues Gesetz Nr. 2473 VIII, „über die Währung und Währungsoperationen” verabschiedet. Das Gesetz war lange durch alle Wirtschaftssubjekte erwartet, die eine Wirtschaftstätigkeit in der Ukraine ausüben, v.a. von den Exporteuren und Importeuren, die täglich eine Mehrzahl von Devisengeschäften durchführen müssen.
 

 
Bis jetzt galt das Dekret des Ministerkabinetts vom 1993 „Über das System der Währungsregulierung und Währungskontrolle”, das aber schon seit vielen Jahren nicht den Anforderungen des modernen Zahlungs­verkehrs und der Devisengeschäfte entsprach. In der Krise im Jahr 2014, als das Land am Rande des Zahlungsausfalls stand, hat die Nationalbank der Ukraine (NBU) eine Reihe von Devisenbeschränkungen eingeführt, um den Abfluss des Kapitals aus der Ukraine zu stoppen und die Währungsverluste der ukrainischen Währung Hrywnja möglichst zu beschränken. Die Devisenbeschränkungen, die in der Krisenzeit eingeführt worden sind, wurden in 2016 und 2017 gelockert und größtenteils aufgehoben. Die ukrainische Wirtschaft erholt sich seit 2016 kontinuierlich. Die Zahl der Export- und Importgeschäfte wächst jährlich. Umso mehr ist die Verabschiedung des Währungsgesetzes, das die Materie einheitlich regelt und die Devisengeschäfte erleichtert, zu begrüßen. Das neue Gesetz wird der einzige Gesetz­gebungsakt in der Ukraine, der das Verfahren  der Währungstransaktionen und die Durchführung der Devisenkontrolle im Land bestimmt.
 
​Das Gesetz wird 7 Monate nach der Veröffentlichung in der offiziellen Zeitung der Verhovna Radas „Stimme der Ukraine” in Kraft treten, d.h. erst Mitte Februar 2019. Während dieser Zeit sollten die Regierung und die NBU alle normativen Gesetze für das Funktionieren des Gesetzes vorbereiten.
 
Die wichtigsten Regelungen des neuen Währungsgesetzes in der Ukraine kann man wie folgt zusammenfassen:
 

  • Die Hauptidee des neuen Gesetzes ist, „alles was nicht im Gesetz verboten ist, ist erlaubt”. Das bedeutet, dass fast alle Devisengeschäfte zwischen Residenten und Nichtresidenten in ausländischer und nationaler Währung uneingeschränkt durchgeführt werden können.
  • Nachdem das Gesetz in Kraft tritt, werden die Ukrainer Konten bei ausländischen Finanzinstituten eröffnen können und ihre Devisengeschäfte über solche durchführen. Das wird v.a. die Investitionen im Ausland erleichtern, ohne eine individuelle Währungslizenz zu erhalten. Bis jetzt ist es für die Durchführung einer solchen Operation erforderlich, eine Genehmigung der Nationalbank einzuholen. Das erfordert die Vorlage diverser Originaldokumente, insbesondere um die Einnahmequelle und die gezielte Verwendung für solche Operationen zu belegen. Das war mit einem großen Zeitaufwand verbunden und garantierte nicht den Erhalt einer solchen Lizenz. Während der Krise von 2014 hat die NBU derartige Operationen mit Ausnahme der Rückzahlung von Krediten generell verboten. Diese Beschränkung wurde stufenweise gelockert und um einige Notsituationen erweitert, wie z.B. der Notwendigkeit einer Behandlung im Ausland. Erst im Sommer 2017 wurde der Fremdwährungstransfer im Ausland erlaubt, aber nur zu einer begrenzten Höhe von bis zu 50.000 Dollar pro Jahr.
  • Derzeit kontrolliert der ukrainische Staat alle Devisengeschäfte. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Devisenkontrollen von kleineren Operationen nicht mehr notwendig. Die Währungskontrolle soll nur stattfinden, wenn die Währungsumsätze den Gegenwert von 150.000 Griwna überschreiten.
  • Die größte Erleichterung wird das neue Währungsgesetz für Exporteure und Importeure bringen. Gemäß dem neuen Gesetz werden keine Fristen für Zahlungen für Export- und Importtransaktionen festgelegt. Dementsprechend werden die Sanktionen für die Nichteinhaltung der Devisen in den festgelegten Fristen aufgehoben. Derzeit beträgt die Frist für Abrechnungen von Export-Import-Geschäften 180 Tage. Davor waren es 120 und in der Krisenzeit 90 Tage. Die Aufhebung dieser Beschränkung wird die Wettbewerbsposition der ukrainischen Importeure und Exporteure verbessern, das Risiko von Geldbußen wird aufgehoben und der Spielraum für Vereinbarungen zwischen den Handelspartnern in Hinblick auf die Abwicklungsbedingungen wird vergrößert. Außerdem müssen die Exporteure keine Deviseneinnahmen verkaufen und die Unternehmen können Devisen kaufen, ohne an einen bestimmten Exportvertrag gebunden zu sein.
  • Kredite werden nicht registriert werden müssen. Darüber hinaus wird den ukrainischen Gesellschaften erlaubt, im Ausland Kredite zu erhalten, ohne sie bei der Nationalbank registrieren zu lassen. Die Gesellschaften werden lediglich dazu verpflichtet, die NBU darüber zu informieren. Die NBU wird die Informationen nur für Statistiken sammeln.
  • Außerdem werden durch das Gesetz die Sanktionen für die Verletzung der Währungsregulierung geschwächt. Gegenwärtig kann die Höhe der Geldbuße 100 Prozent des Transaktionsbetrags erreichen.
  • Die NBU wird berechtigt, im Falle eines Anzeichens der Bedrohung der Stabilität des Finanzsystems der Ukraine, die Devisenbeschränkungen einzuführen. Bspw. könnten wieder solche Beschränkungen wie der obligatorische Verkauf eines Teils des Währungserlöses, Grenzfirsten für die Abrechnungen von Export-Import-Transaktionen oder Limits für bestimmte Währungsoperationen gelten. Die Einführung solcher Devisenbeschränkungen wird jedoch nur für eine bestimmte Zeit möglich, nämlich für 6 Monate.

 

Fazit

Die Verabschiedung des Gesetzes ist zu begrüßen. Es wird weiterhin zu der Verbesserung des Investitionsklimas in der Ukraine beitragen. Ein unbeschränkter Zahlungsverkehr und Devisentransfer sind die notwendigen Voraussetzungen für die Wahl des Investitionsortes für die Investoren. Das Gesetz ist daher ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der ausländischen Investoren zu stärken und ihre Finanzgeschäfte zu sichern.  

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