Neues Gesetz über die Versicherung der Investitionen in der Ukraine gegen Kriegsrisiken

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veröffentlicht am 30. November 2023 | Lesedauer ca. 2 Minute
von Dr. Beata Pankowska-Lier
 

Das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) verabschiedete in der zweiten Lesung am 22. November 2023 den Gesetzentwurf Nr. 9105 über „die Absicherung der Inves­titionen in der Ukraine gegen Kriegsrisiken“ (im Folgenden „Gesetz“), der am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Das Gesetz erlaubt der Export Kredit Agentur (EKA), Investitionen der ukrainischen und ausländischen Unternehmen in der Ukraine gegen militärische und politische Risiken abzusichern.

  



Das Gesetz wird die Versicherungsmöglichkeiten der EKA erweitern. Schon jetzt versichert EKA die Export­kredite und Außenwirtschaftsverträge. Nach dem 1. Januar 2024 wird die Agentur auch in der Lage sein, Direktinvestitionen ukrainischer und ausländischer Unternehmen in der Ukraine gegen militärische Risken zu versichern und rückversichern. Darüber hinaus können auch Investitionskredite für die Gründung von Unter­neh­men, Ausbau der Infrastruktur, der verarbeitenden Industrie und den Export ukrainischer Waren, Bauleis­tungen und Dienstleistungen, versichert werden.

 

Die Liste dieser Risiken sowie die Bedingungen und das Verfahren für die Versicherung (Rückversicherung) müssen noch vom Ministerkabinett im Einvernehmen mit der Nationalbank (NBU) genehmigt werden. Derzeit können ukrainische Investoren ihre Investitionen in der Ukraine nicht versichern. Dieser Mechanismus steht nur den ausländischen Unternehmen über ihre nationalen Exportkreditagenturen zur Verfügung. Die ukraini­sche EKA kann zurzeit nur die Versicherungen und Kredite für Exportverträge unterstützen. Das Gesetz hebt diese Beschränkungen auf.


Ukrainische Unternehmen erhalten endlich einen wirksamen Investitionsversicherungsmechanismus. Während ausländischen Investoren eine Kriegsrisikoversicherung bei der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) und der American International Development Finance Corporation (DFC) zur Verfügung stand, verfügten ukrainische Unternehmen über begrenztere Ressourcen.

 
Wenn ein ukrainischer Investor in der Ukraine investieren möchte oder einen Investitionskredit erhält, kann er sich direkt an die EKA wenden und die entsprechende Versicherung abschließen. Bei der Versicherung handelt es sich um die Deckung von Schäden aufgrund des Eintritts politischer und militärischer Risiken, die die Renta­bilität der Investition beeinträchtigen können und zu großen finanziellen Verlusten führen können.


Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ausnehmend wichtig, da die Investitionen für die Ukraine in der gegenwärtigen Situation überlebenswichtig sind. Nur durch Investitionen können Arbeitsplätze geschaffen werden und die Steuereinnahmen in den Staatshaushalt erzielt werden. Der Wiederaufbau der Ukraine hat bereits begonnen. Es sind viele Investitionen in die Infrastruktur notwendig oder auch in anderen Bereichen der In­dust­rie. Die Möglichkeit der Versicherung gegen Kriegsrisiken ist für die investierenden Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Das wird den Unternehmen viel mehr Sicherheit geben, da die Risiken minimiert werden. Ukrainische Regierung verspricht sich dadurch, dass Investitionen gezielt zugezogen werden. V.a. die ukrainischen Unternehmen werden mehr investieren können und die Zusammenarbeit mit ihrem ausländischen Partner ausbauen werden können, da auch ihre Risiken abgesichert werden. Die ukrainische Regierung hofft auch, dass der Gesetzentwurf dazu beitragen wird, inländische Investitionen anzuziehen und die Nachhaltigkeit und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft an die Herausforderungen des Krieges aufrechtzuerhalten.

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