Verzinsung von Vorsteuererstattungen (Fall Rumänien)

PrintMailRate-it
von Victoria Zwoelfer
 
Eine in Rumänien ursprünglich abgelehnte Erstattung eines Vorsteuerbetrags ist nach Auffassung des EuGH (Urteil vom 24. Oktober 2013, Rs. C-431/12) von dem Zeitpunkt an zu verzinsen, zu dem die Erstattung fällig gewesen wäre. Nach unionsrechtlichen Grundsätzen erfolgt eine Erstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb einer angemessenen Frist. Finanzielle Verluste aus nicht fristgerechter Erstattung müssen daher durch die Zahlung von Verzugszinsen ausgeglichen werden.
 
Für das deutsche Umsatzsteuerrecht hat die Entscheidung des EuGH zwar keine Auswirkung, da national in § 233a AO eine Verzinsung nach einer Karenzzeit von 15 Monaten vorgesehen ist. Steuerpflichtige, z. B. in Deutschland ansässige Unternehmen, die in Rumänien für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind und einen derartigen Zinsschaden erleiden, können ihren Anspruch nun aber gestützt auf das EuGH-Urteil durchsetzen.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Heidi Friedrich-Vache

Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin, Umsatzsteuerberatung | VAT Services

Partner

+49 89 9287 80 570

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu