Kurzinformationen im Überblick

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EU-Übernahme der Jährlichen Verbesserungen (2010-2012) und der Änderungen an
IAS 19

Mit den am 09.01.2015 in ihrem Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen (EG) Nr. 2015/28 und Nr. 2015/29 vom 17.12.2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 wurden die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010-2012) sowie die Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer von der EU übernommen. Weitergehende Informationen finden Sie in den entsprechenden Abschnitten „Im Fokus” dieser Ausgabe.
 

EU-Übernahme der Jährlichen Verbesserungen (2011-2013)

Mit der am 19.12.2014 in ihrem Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 vom 18.12.2014 wurden die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2011-2013) von der EU übernommen. Für nähere Informationen zu den Änderungen verweisen wir auf den entsprechenden Beitrag „Im Fokus” dieser Ausgabe.
 

Änderungsstandard zu Investmentgesellschaften veröffentlicht

Am 18.12.2014 hat der IASB den Änderungsstandard Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28) veröffentlicht. Der Standard dient der Klärung einiger Fragestellungen bezüglich der Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften, die ihre Tochterunternehmen stattdessen zum beizulegenden Zeitwert bilanzieren.
 
Der Änderungsstandard regelt u.a., dass die Konsolidierungsausnahme auch für Mutterunternehmen gilt, die selbst Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft sind. Darüber hinaus stellt der Standard klar, dass eine Investmentgesellschaft ihre Tochterunternehmen bei Erfüllung der Definition einer Investmentgesellschaft zum beizulegenden Zeitwert bewerten muss. Dies gilt auch, wenn ein Tochterunternehmen anlagebezogene Dienstleistungen (investment-related services) erbringt.
Eine weitere Klarstellung betrifft die Anwendung der Equity-Methode: Nicht-Investmentgesellschaften, die eine Investmentgesellschaft als assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen anhand der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbeziehen, dürfen die durch das assoziierte oder Gemeinschaftsunternehmen vorgenommene Bewertung von Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert übernehmen.

Zudem wird klargestellt, dass eine Investmentgesellschaft, die ihre Tochterunternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, die Angabepflichten von IFRS 12 zu beachten hat.
Die Änderungen sind – vorbehaltlich der EU-Übernahme – für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
 

IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 1

Der IASB hat am 18.12.2014 im Rahmen seiner Initiative zur Verbesserung von Angabepflichten Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. Die Änderungen umfassen insbesondere die folgenden Punkte:
  • Wesentlichkeit: Klarstellung, dass Angaben nur bei wesentlicher Bedeutung verpflichtend zu machen sind. Dies gilt auch, wenn in einem Standard eine gewisse Angabe vorgeschrieben ist.
  • Darstellung von Vermögenslage und Gesamtergebnis: Klarstellung und Erläuterung zur Aggregation und Disaggregation in den Abschlussbestandteilen im Hinblick auf das Kriterium der Relevanz sowie Klarstellung der Darstellung von Anteilen am Sonstigen Ergebnis at equity bewerteter Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung.
  • Struktur des Anhangs: Streichung der Vorgabe der festen Reihenfolge der Angaben für eine Berücksichtigung unternehmensindividueller Gegebenheiten zur Erhöhung der Verständlichkeit und Vergleichbarkeit des Anhangs.
 
Die Änderungen sind – vorbehaltlich der EU-Übernahme – für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
 

IASB veröffentlich Entwurf zu Änderungen an IAS 7

Als weiteres Projekt im Rahmen der Initiative zur Verbesserung von Angabepflichten hat der IASB am 18.12.2014 den ED/2014/6 Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung veröffentlicht. Ziel des Entwurfs ist die Vermittlung relevanterer Informationen zur Finanzierungstätigkeit und zur Liquidität eines Unternehmens.
 
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen u.a. eine verpflichtend zu erstellende Überleitungsrechnung von Fremdkapitalposten vor, bei denen damit verbundene Zahlungen innerhalb des Cashflows der Finanzierungstätigkeit auszuweisen sind oder ausgewiesen werden könnten. Damit sollen die Eröffnungsbilanzsalden durch Angabe der zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen auf die Schlussbilanzsalden übergeleitet werden.
 
Daneben sollen Unternehmen zusätzliche Angaben zu Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die einer Verwendungsbeschränkung unterliegen, veröffentlichen, sofern sie die Entscheidung zu deren Mittelverwendung beeinflussen. Exemplarisch hierfür sind Steuerzahlungen, die durch die Rückführung von im Ausland gehaltenen Zahlungsmitteln entstehen könnten.
 
Die Frist für Stellungnahmen in elektronischer Form auf der Internetseite des IASB endet am 17.04.2015.
 

IASB veröffentlicht ED/2014/5 mit Änderungen an IFRS 2

Am 25.11.2014 hat der IASB einen Entwurf zu Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen veröffentlicht. Der ED/2014/5 soll zur Klarstellung einiger Fragen bezüglich der Klassifizierung und Bewertung von Transaktionen mit anteilsbasierter Vergütung dienen, für die IFRS 2 bislang keine Leitlinien beinhaltet und die in der Praxis uneinheitlich bilanziell abgebildet werden.
Die Klarstellungen beziehen sich auf folgende Bereiche:
  • Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich, die eine Leistungsbedingung enthalten.
  • Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden.
  • Bilanzierung beim Wechsel der Erfüllungsart einer ursprünglich anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich zu einer anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitaltitel (von cash- zu equity-settled).
 
Stellungnahmen zum Entwurf können in elektronischer Form bis zum 25.03.2015 auf der Internetseite des IASB eingereicht werden.
 

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