Kurzinformationen im Überblick

PrintMailRate-it

IASB veröffentlicht Entwurf zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts

Der IASB hat am 28.05.2015 den Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung veröffentlicht. Der Entwurf stellt allerdings keine grundlegende Überarbeitung des bisherigen Rahmenkonzepts dar, sondern adressiert insbesondere aktuell ungeregelte bzw. lückenhaft geregelte Themengebiete. Das neue Rahmenkonzept soll künftig aus einer Einführung, acht Kapiteln sowie zwei Anhängen bestehen.
 
Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf betreffen insbesondere folgende Themen:
  • (Wieder-) Aufnahme des Konzepts der Vorsicht im Rahmen der wirklichkeitsgetreuen Darstellung;
  • Definition und Abgrenzung einer Berichtseinheit;
  • Präzisierung der Definitionen der Abschlussposten;
  • Ausführungen zu den beiden fundamentalen Bewertungsmaßstäben und deren Auswahlkriterien;
  • Bezeichnung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des sonstigen Ergebnisses als „Darstellung des finanziellen Erfolgs”.


Im Zusammenhang mit dem Entwurf zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts veröffentlichte der IASB darüber hinaus den ED/2015/4 Aktualisierung von Verweisen auf das Rahmenkonzept mit vorgeschlagenen redaktionellen Folgeänderungen an einzelnen Standards.

Stellungnahmen können in elektronischer Form auf der Internetseite des IASB bis zum 26.10.2015 eingereicht werden. Die Überarbeitung des Rahmenkonzepts soll nach den Zielen des IASB 2016 abgeschlossen werden.
 

IASB schlägt Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14 vor

Der IASB hat am 18.06.2015 den ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder
-erfüllung/ Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan veröffentlicht. Die Änderungen sind das Resultat zweier Anfragen, die beim IFRS Interpretations Committee eingegangen sind.
 
Die vorgeschlagene Änderung zu IAS 19 stellt klar, dass der laufende Dienstzeitaufwand sowie die Nettozinsen für den Zeitraum nach einer in der Berichtsperiode erfolgten Änderung, Kürzung oder Erfüllung eines leistungsorientierten Plans auf der Grundlage der dann gültigen versicherungsmathematischen Annahmen und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Planereignisses neubewerteten Nettoschuld neu zu ermitteln sind. Die derzeitigen Regelungen implizieren hingegen, dass in einem solchen Fall keine Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen vorzunehmen wären.
 
Die Änderung an IFRIC 14 behandelt die Frage, wie das unbedingte Recht des Unternehmens auf die Erstattung eines Überschusses aus einem leistungsorientierten Plan von der Verfügungsmacht eines Dritten über die Verwendung dieses Überschusses beeinflusst wird.
 
Stellungnahmen zum Entwurf sind in elektronischer Form bis zum 19.10.2015 auf der Internetseite des IASB möglich.
 

IASB verschiebt Inkrafttreten von IFRS 15

Am 11.09.2015 hat der IASB die Änderung Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 veröffentlicht. Der Standard ist nunmehr erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018. beginnen, verpflichtend anzuwenden. Ursprünglich sah der IASB hierfür den 01.01.2017 vor. Eine vorzeitige Anwendung ist jedoch weiterhin zulässig. Ebenso hat die Änderung keine Auswirkung auf ein bestehendes Wahlrecht bezüglich der Darstellung der retrospektiven Anwendung des neuen Standards.
 
Grund der Verschiebung ist das kurzfristige Vorhaben des IASB, einige gezielte Klarstellungen an IFRS 15 vorzunehmen. Damit soll es Anwendern ermöglicht werden, die beabsichtigten Änderungen zusammen mit dem neuen Standard umsetzen zu können. Darüber hinaus gestand der IASB ein, dass IFRS 15 später als ursprünglich geplant veröffentlicht wurde, was wiederum die Umsetzungszeit verkürzte.
 

IASB veröffentlicht Entwurf zu Klarstellungen von IFRS 15

Am 30.07.2015 hat der IASB den Entwurf ED/2015/6, der Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden enthält, veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen zu bestimmten Themenkomplexen resultieren aus den Beratungen der „Transition Resource Group on Revenue Recognition” (TRG) in den zurückliegenden Monaten, über die wir Sie bereits in Ausgabe II/2015 unseres Newsletters informiert haben.
 
Die Klarstellungen betreffen die folgenden Themen:
  • Identifizierung von Leistungsverpflichtungen:
    Veranschaulichung des Konzepts der eigenständigen Abgrenzbarkeit durch erläuternde Beispiele;
  • Prinzipal-Agent-Beziehungen:
    Änderung und Erweiterung der Anwendungsleitlinien und der Beispiele zur Beurteilung von Beherrschung von Waren oder Dienstleistungen, um die Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agent klarzustellen;
  • Lizenzen:
    Änderung und Erweiterung der Anwendungsleitlinien und der Beispiele, um klarzustellen, wann Maßnahmen eines Unternehmens geistiges Eigentum maßgeblich verändern sowie Erweiterung der Anwendungsleitlinien zu Lizenzgebührbeschränkungen;
  • Übergangserleichterungen:
    Zwei Erleichterungen für modifizierte und abgeschlossene Verträge bei retrospektiver Anwendung von IFRS 15.
 
Der IASB beabsichtigt, die vorgeschlagenen Änderungen zeitlich so abzuschließen, dass diese zum neuen Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 15 am 01.01.2018 anwendbar sind. Stellungnahmen zum Entwurf können in elektronischer Form bis zum 28.10.2015 auf der Internetseite des IASB eingereicht werden.
 

IASB schlägt Verschiebung des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vor

Am 10.08.2015 veröffentlichte der IASB den Entwurf ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28. Der Entwurf bezieht sich auf den im September 2014 veröffentlichten Änderungsstandard zu IFRS 10 und IAS 28, der eine Klarstellung hinsichtlich der Übertragung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet.
 
Nachdem der IASB eine aus dem Änderungsstandard resultierende Inkonsistenz mit den existierenden Vorschriften des IAS 28 identifizierte, beabsichtigte er ursprünglich einen erneuten Änderungsstandard im Jahr 2015 zu veröffentlichen. Dieser sollte gleichfalls eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des Änderungsstandards vom September 2014 enthalten. Jedoch entschied sich der IASB in der Folge, ein eigenständiges Forschungsprojekt zur Equity-Methode zu initiieren, welches sich umfassender mit zugehörigen Bilanzierungsfragen beschäftigen soll. Demnach wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 durch den neuen Entwurf vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben. So soll vermieden werden, dass Unternehmen infolge möglicher Änderungen auf Basis des Forschungsprojekts innerhalb eines kurzen Zeitraums zweimal die Art und Weise ihrer Anwendung des IAS 28 ändern müssen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderung vom September 2014 soll aber weiterhin gestattet werden.
 
Stellungnahmen zum Entwurf können in elektronischer Form bis zum 09.10.2015 auf der Internetseite des IASB eingereicht werden.
 

IASB veröffentlicht Agendakonsultation 2015

Der IASB veröffentlichte am 11.08.2015 die Agendakonsultation 2015. Hiermit möchte der IASB die Meinung der interessierten Öffentlichkeit zu seiner strategischen Ausrichtung und zu seinem zukünftigen Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2016 bis 2020 in Erfahrung bringen. Das Konsultationspapier beinhaltet im Einzelnen folgende Fragestellungen:
  • Angemessenheit der Balance des gegenwärtigen Arbeitsprogramms, Fehlen etwaiger weiterer wichtiger Großprojekte, Gewährung ausreichender Umsetzungsunterstützung sowie Angemessenheit des Tempos von IFRS-Änderungen;
  • Priorität der einzelnen Projekte im aktuellen Forschungsprogramm sowie mögliche Aufnahme neuer bzw. Streichung bestehender Projekte;
  • Zeitlicher Abstand zwischen Agendakonsultationen, wobei der IASB eine Erhöhung des Zeitraums von bislang 3 Jahren auf nunmehr 5 Jahre als angemessen vorschlägt.
 
Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 31.12.2015 in elektronischer Form auf der Internetseite des IASB erbeten.
 

Hinweis zum Projektzeitplan des IASB

Im Juli hat der IASB die Struktur des auf seiner Internetseite abrufbaren Projektzeitplans, den Sie wie gewohnt auf der nachfolgenden Seite unseres Newsletters finden, geändert. Nunmehr wird bezüglich der künftigen Entwicklungen der einzelnen Projekte nicht mehr einer quartalsweisen Betrachtung gefolgt. Stattdessen erfolgt eine Unterteilung in die gegenwärtige Tätigkeit sowie die voraussichtlichen Aktivitäten innerhalb der nächsten 3 und 6 Monate bzw. nach 6 Monaten.
 
Zur besseren Nachvollziehbarkeit, haben wir diese geänderte Struktur im aktuellen Newsletter übernommen.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Christian Landgraf

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

Partner

+49 911 9193 2523

Anfrage senden

Contact Person Picture

Thomas Rattler

Diplom-Betriebswirt (FH), CPA, Wirtschaftsprüfer

Partner

+49 911 9193 2524

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu