Summierungseffekt von an sich wirksamen Mietvertragsklauseln

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OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2014, Az.: 6 U 117/13

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass in einem Mietvertrag die formularvertragliche Vereinbarung eines Ausschlusses von Konkurrenzschutz unwirksam ist, wenn der Mietvertrag dem Mieter formularvertraglich zusätzlich eine Betriebspflicht, eine Sortimentsbindung und eine bestimmte Preisgestaltung, vorliegend entsprechend dem Preisniveau eines Supermarktes, auferlegt.
 
Zwar kann Konkurrenzschutz in einem Mietvertrag grundsätzlich formularvertraglich ausgeschlossen werden. In dem von dem OLG Brandenburg zu entscheidenden Fall führte jedoch der Summierungseffekt von Ausschluss des Konkurrenz-schutzes, Betriebspflicht, Sortimentsbindung und Preisgestaltung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1 BGB.
 

Fazit:

Bei Erstellung von Mietverträgen ist immer auch auf das Zusammenspiel von einzelnen Regelungen zu achten. Selbst wenn einzelne Regelungen im Mietvertrag für sich gesehen wirksam sind, kann die Kombination mit anderen Regelungen zu einer Unwirksamkeit führen.

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