Amtsgericht kippt Berlins Mietspiegel

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Amtsgericht Berlin - Charlottenburg, Urteil vom 11.05.2015, Az.: 235 C 133/13 (nicht rechtskräftig)

Das Amtsgericht Berlin - Charlottenburg hat den Mietspiegel von Berlin für unwirksam erklärt. Die Kammer begründet die Entscheidung damit, dass der Mietspiegel nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei.
 
Die jeweiligen Mietspiegel ergeben in den deutschen Großstädten regelmäßig die Richtschnur für Mieterhöhungen. Durch das Inkrafttreten der bundesweit einheitlichen Mietpreisbremse ab dem 01.06.2015 steigt die Bedeutung von Mietspiegeln zusätzlich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die dort wiedergegebene „ortsübliche Vergleichsmiete” der maßgebliche Parameter für die Festlegung der Miethöhe im Rahmen von Neuvermietungen sein wird.
 

Fazit:  

Ob die noch nicht rechtskräftige Gerichtsentscheidung ein Einzelfall bleibt oder wegweisenden Charakter auch für andere Mietspiegel zugesprochen bekommt, bleibt abzuwarten. Die Korrelation mit der Mietpreisbremse könnte jedenfalls Anlass für vermehrte Klagen geben.

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