Anwendbarkeit des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) auch vor dessen Inkrafttreten im Jahr 1999

PrintMailRate-it

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2014, Az.: 8 U 83/12 

Das OLG Karlsruhe hat in einer aktuellen Entscheidung zu dem zeitlichen Anwendungsbereich des BBodSchG von 1999 Stellung genommen.
 
Es entschied dabei, dass die Anwendung des Gesetzes jedenfalls dann keine unzulässige gesetzliche Rückwirkung darstellt, wenn eine gegenwärtige Umweltgefahr zu beseitigen ist und die Sanierung des Bodens nach Inkrafttreten des BBodSchG erfolgt. 
 
Das Gericht geht in seiner Begründung auf den Telos des Gesetzes zurück. Neben der Sicherung der Bodenfunktion ist es das Ziel, auch in der Vergangenheit beeinträchtigte Bodenfunktionen wiederherzustellen. Unerheblich ist daher, dass die Ursache der Kontamination – im aktuellen Fall, durch den Betrieb eines Gaswerks von 1843 bis 1910 – einen erheblichen Zeitraum vor Inkrafttreten des BBodSchG verursacht wurde. 
 

Fazit:

Die Existenz von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten im Sinne des BBodSchG und deren Beseitigung kann im Rahmen von Immobilientransaktionen von erheblicher Bedeutung sein. Es empfiehlt sich daher stets, diese Thematik im Rahmen einer Due Diligence Prüfung nicht außer Acht zu lassen und durch entsprechende Regelungen im Grundstückskaufvertrag abzusichern.

Kontakt

Contact Person Picture

Harald Reitze, LL.M.

Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York)

Partner

+49 911 9193 1325

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Partner

+49 911 9193 3579

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu