Überbau und Wohnungseigentum

PrintMailRate-it

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 23.07.2015 – Az.: 1 W 759/15

In einer an sich wenig überraschenden Entscheidung stellt das Kammergericht in einem aktuellen Beschluss klar, dass ein überhängender Überbau die Begründung von Wohnungseigentum nicht hindert. Es hob eine entsprechende Zwischenverfügung des Grundbuchamtes auf.
 
Die Entscheidung hebt hervor, dass die rechtliche Zuordnung zum Stammgrundstück bei überhängenden Überbauten unabhängig davon gegeben ist, ob der Überbau rechtmäßig oder entschuldigt ist. Die Teile eines Gebäudes, die nur in den Luftraum über dem Nachbargrundstück ragen, gehören unter keinem Aspekt zum Nachbargrundstück weil sie keine Bodenverbindung haben. Überbauten werden zu unselbstständigen Teilen des Grundstücks, von dem aus sie in das Nachbargrundstück hineinragen. Überbauten an wesentlichen Bestandteilen könnten dagegen der Teileigentumsfähigkeit entgegenstehen.
  

Fazit:

Gerade in Innenstadtlagen wird der Einsatz von Teileigentum und Über-/ Unterbauten bei gewerblich genutzten Immobilien immer wichtiger. In Bestandsgebäuden ist der rechtlichen Herausarbeitung größte Aufmerksamkeit zu schenken, um Angriffspunkte für eine Unwirksamkeit der Begründung von Teileigentum zu vermeiden.

Kontakt

Contact Person Picture

Harald Reitze, LL.M.

Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York)

Partner

+49 911 9193 1325

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Partner

+49 911 9193 3579

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu