Kapitalertragsteuer auf Gewinne im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

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​​veröffentlicht am 25. Februar 2016

 

Am 02. Februar 2016 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben zu „Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 b) S. 4 EStG; Gewinne steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften,  Personenvereinigungen und Vermögensmassen”. Der zugegebenermaßen eher unverständliche Titel beschäftigt sich u.a. mit folgender Frage: Gelten Gewinne eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Zeitpunkt ihrer Entstehung als an den „eigenen” nicht steuerpflichtigen Bereich (ideeller Bereich) ausgeschüttet und ist deshalb – neben Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer – auch noch der Kapitalertragsteuer abzuführen?
 

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Dr. Mathias Lorenz, M.I.Tax

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