EEG 2.0 und die Auswirkung auf die Eigenstromnutzung in Krankenhäusern

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Die Pläne des frisch vereidigten Energie- und Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel im Hinblick auf die Gestaltung der Energiewende sind spätestens seit der vergangen Woche mit Verabschiedung der „Eckpunkte für die Reform des EEG” folgenreiche Realität geworden.
Eckpunkte für die EEG-Reform Berlin, 21.01.2014
   
Es handelt sich zwar „nur” um Eckpunkte, jedoch wurden die Formulierungen ausreichend konkret gewählt, sodass sich Handlungsempfehlungen ableiten lassen.
   
Die Eckpunkte für das neue „EEG 2.0” beinhalten neben den Änderungen der Vergütungssystematiken für Wind-, PV- und Bioenergieanlagen tiefgreifende Anpassungen für die sogenannte Eigenstromnutzung. Die geplanten Neuerungen in Bezug auf den Eigenstromverbrauch sind:
  •  Bei einer Eigenstromerzeugung in Neuanlagen müssen 90 Prozent der Umlage gezahlt werden.
  • Dieser Betrag reduziert sich bei neuen Erneuerbare Energien- und KWK-Anlagen auf 70% der EEG-Umlage.
  • Für Altanlagen wird die Begünstigung des Jahres 2013 in Höhe der EEG-Umlage von 5,28 Cent/kWh fortgeschrieben.
  • Es wird eine Bagatellgrenze eingeführt: (Alt- und Neu-) Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 kW müssen für eine jährliche Stromerzeugung von höchstens 10 MWh keine EEG-Umlage zahlen.
        
Die Folge für Krankenhäuser oder ähnliche energieintensive Einrichtungen ist, dass neue Eigenstromprojekte (meist BHKWs und Photovoltaik-Dachanlagen) massive Einschnitte in der Wirtschaftlichkeit erfahren werden. Nach aktuellem Stand werden diese Regelungen nach Verabschiedung der EEG-Novelle zum 01.08.2014 in Kraft treten.
  
Falls Sie ein Vorhaben realisieren möchten und noch keine eigene Stromerzeugung betreiben, sollten Sie dies jetzt prüfen. Die Projektierung bis zur Inbetriebnahme kann mehrere Monate betragen, die aktuell geltenden Bestimmungen können nach aktuellem Sachstand durch eine Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 gesichert werden. 
     
Beigefügt finden Sie unsere Broschüre zum Thema Eigenstromerzeugung mit weiterführenden Informationen. Gerne unterstützen wir Sie bei entsprechenden Projekten von der Potentialanalyse, der Wirtschaftlichkeitsberechnung, über die Beschaffung, Vertragserstellung, Fragen der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme der Anlage.

Kontakt

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Kai Imolauer

Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)

Partner

+49 911 9193 3606

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