Das Ausscheiden aus ZVK / VBL ist für einen Arbeitgeber teuer – aber trägt er auch noch die Steuer der Arbeitnehmer?

PrintMailRate-it

Schnell gelesen:

Ein Arbeitgeber trat aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) aus. Aufgrund dessen musste er eine Gegenwertzahlung an die VBL leisten.
BFH, 14.11.2013
 
Die Gegenwertzahlung wird auf der Grundlage der VBL-Satzung erhoben, da der Arbeitgeber im Anschluss an sein Ausscheiden keine Umlagezahlungen an die Pensionskasse zu leisten hat, diese jedoch aktuell laufende Betriebsrenten fortzuzahlen und künftige Versicherungsleistungen für bereits unverfallbare Anwartschaften aus der beitragsfreien Versicherung zu erbringen hat. Seit dem Jahressteuergesetz 2007 sind solche Zahlungen lohnsteuerpflichtig, wobei allein der Arbeitgeber – nicht der Arbeitnehmer – die Lohnsteuer trägt. Der Arbeitgeber hat die Gegenwertzahlung dem Pauschsteuersatz von 15 % zu unterwerfen (§§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; 40b Abs. 4 EStG). 
 
Das FG hielt die Regelungen noch für verfassungsgemäß. Der BFH sah dies jetzt anders und legte den Fall dem BVerfG vor. Der BFH ist davon überzeugt, dass die Vorschriften wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig ist. Einzigartig im Einkommensteuerrecht müsse der Arbeitgeber die Einkommensteuer für Einkünfte eines anderen Rechtssubjekts entrichten. Während bei allen anderen Steuerpflichtigen Maßstab für die Besteuerung ihr eigenes verfügbares Einkommen ist, werde hier die Einkommensteuer nach den Einkünften eines Dritten bemessen. Damit werde das Gebot, die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten, in krasser Weise verfehlt. Im Gegensatz zu allen anderen Fällen der Übernahme der pauschalen Lohnsteuer habe der Arbeitgeber hier nicht die Wahl, ob er die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers auf dessen Rechnung einbehalte oder ob er die pauschale Besteuerung wähle und damit selbst Schuldner der Lohnsteuer werde.
  
Der Fall liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu