Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist in Kraft

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Mit dem Kompass 3/2013 hatten wir über das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts berichtet. Dieses Gesetz ist am 28.03.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft. Damit gelten jetzt u.a. die neuen Beträge für die Übungsleiterfreibetrag von 2.400 € und die Ehrenamtspauschale 720 €. Die Haftung für Ehrenamtliche ist in bestimmten Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und für die Feststellung der Satzungsmäßigkeit der Gemeinnützigkeit gibt es ein formelles Verwaltungsverfahren. Unseren Bericht im Kompass 3/2013 können Sie hier abrufen.
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