Kontroverse Rechtsprechung - Honorarärzte bleiben umstritten!

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LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013
OVG Niedersachsen, 17.06.2013
 
Der Streit um Honorarärzte geht weiter. Völlig unterschiedlich beurteilen das Landessozialgericht Baden-Württemberg und das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die Frage, ob Krankenhäuser Leistungen von nicht festangestellten Ärzten zukaufen dürfen. Geradezu aufsehenerregend ist die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 17.04.2013 – L 5 R 3755/11). Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob ein Anästhesist in einem Krankenhaus als Angestellter oder Selbstständiger tätig war. Die Richter meinen, dass alles andere als eine Anstellung von Krankenhausärzten sowohl krankenhaus- als auch berufsrechtlich unzulässig sei. Enge Ausnahmen würden nur bei Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten gelten. Dies gelte auch für Vertretungsärzte. Die neue Rechtslage ändere daran nichts. Wenn § 2 Abs. 1 KHEntgG Krankenhäusern den Einsatz von nicht fest angestellten Ärzten erlaube, bedeute das nicht, dass diese gar nicht angestellt sein müssten.
 
Ganz aktuell ist eine Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 17.06.2013 (Az. 13 LC 173/10 ua.). Dem Gericht lagen Verfahren des VG Hannover vor. Dieses hatte honorarärztliche Leistungen im Erlösbudget für berücksichtigungsfähig gehalten. Das wurde in der Berufungsinstanz bestätigt. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Der Streit um Honorarärzte geht trotz der vermeintlichen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers vom Januar also weiter.
 
Dr. Stephan Porten, Medizinrechtsanwalt bei Rödl&Partner, hat die erste umfassende Aufarbeitung des Themas Honorararzt in Buchform vorgelegt. Das Buch erscheint im Herbst 2013. Nähere Informationen finden Sie hier.
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