Mehr Geld für Krankenhäuser!

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Bundestag, 12.06.2013
Änderung § 17c KHG
 
Die Krankenhäuser sollen bis 2014 rund eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten. So sieht es die Beschlussempfehlung des Bundestags-Gesundheitsausschusses vom 12.06.2013 vor. Kernstück des Gesetzgebungsvorhabens ist eine Erhöhung der DRG-Erlöse. So sollen Krankenhäuser ab August 2013 auf jede DRG einen Versorgungszuschlag von einem Prozent (2014: 0,8 Prozent) erheben dürfen.
 
Weiterhin wird in den Jahren 2013 bis 2016 die Neueinstellung von qualifizierten Hygienefachkräften mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 90 Prozent der zusätzlich anfallenden Personalkosten gefördert. Für externe Hygieniker können Zuschüsse bis zu 400 EURO je Beratungstag pauschal angesetzt werden.
 
Die hohe Anzahl von Rechtsstreiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wegen Krankenhausabrechnungen hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, § 17c KHG zu ändern. Zukünftig sollen die DKG und der Spitzenverband der Krankenkassen das Verfahren zur Abrechnungsprüfung besser ausgestalten, um Verfahrensfragen zu vereinfachen. Auf Bundesebene wird ein Schlichtungsausschuss eingesetzt, der verbindliche Entscheidungen bei grundlegenden Kodier- und Abrechnungsfragen treffen kann. Hierdurch soll vermieden werden, dass wegen einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle geklagt wird.
 
Die Beschlussempfehlung, die dem Bundestagsplenum Anfang Juli zur Entscheidung vorliegt, findet sich hier.
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