Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte ab 2016

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 15. Dezember 2015

 

Ab dem 01. Januar 2016 gelten in Deutschland neue EU-Schwellenwerte. Die neuen Verordnungen (EU/2015/2170, 2171, 2172) zur Erhöhung der Schwellenwerte sind am 25. November 2015 im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht worden.

 

​Nach der Verordnung gelten folgende Schwellenwerte:

  • Bauleistungen (einschl. Konzessionen): 5,225 Mio EUR (bisher: 5,186 Mio. EUR)
  • Liefer- / Dienstleistungen: 209 TEUR (bisher: 207 TEUR)
  • Liefer- / Dienstleistungen (Bundesbehörden): 135 TEUR (bisher: 134 TEUR)
  • Liefer- / Dienstleistungen (Sektoren): 418 TEUR (bisher: 414 TEUR)

    

Die Wertgrenzen beziehen sich auf die Nettowerte. Bei Erreichen dieser Schwellenwerte gilt jeweils das Europäische Vergaberecht. Unterhalb dieser Werte gilt nationales Haushaltsrecht.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Jan-Volkert Schmitz

Rechtsanwalt

Associate Partner

+49 221 9499 0939 1

Anfrage senden

Wie beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu