Fördervolumen des Krankenhausstrukturfonds weitgehend ausgeschöpft

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​veröffentlicht am 29. September 2017

 

Für den Krankenhausstrukturfonds liegen zum Antragsstichtag 31.07.2017 Anträge über insgesamt 484 Mio. EUR vor. 11,5 Mio. EUR stehen noch zur Nachverteilung an. Der Fonds soll dem Abbau von Überkapazitäten und der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten dienen.

 

[Bundesversicherungsamt, 02.08.2017]​

 

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz aus dem Jahr 2015 verfolgte die Bundesregierung das Ziel, sowohl Überkapazitäten in der Krankenhausversorgung abzubauen als auch die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern. Dazu war u.a. die Errichtung des sogenannten Krankenhausstrukturfonds beschlossen worden. Der Fonds in Höhe von 500 Mio. Euro diente der Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung.


Die Ziele des Fonds waren vor allem der bereits erwähnte Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen wie etwa Gesundheitszentren.


Voraussetzung für die Förderung war, dass sich die antragstellenden Länder mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Die Mittel des Strukturfonds in Höhe von 500 Mio. Euro stammten zu rund 99 Prozent aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.


Die Aufgabe, die Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds zu prüfen und die Mittel zuzuweisen, war dem Bundesversicherungsamt zugewiesen worden. Der durch die Förderung bewirkte Strukturwandel soll durch eine begleitende Auswertung dokumentiert werden, die das Bundesversicherungsamt in Auftrag gibt.


Zum 31.07.2017 endete die Frist, in der die Bundesländer beim Bundesversicherungsamt Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds stellen konnten. Wie das Bundesversicherungsamt nun berichtet, beläuft sich die Gesamthöhe der beantragten Mittel zu diesem Stichtag auf 483,8 Mio. Euro, sodass nach Abzug der noch entstehenden und zu berücksichtigenden Verwaltungskosten Mittel in Höhe von 11,49 Mio. Euro für die Nachverteilung zur Verfügung stehen. Ein Teilbetrag von 113,27 Mio. Euro sei bereits ausgezahlt, wobei allerdings der Großteil der Anträge erst innerhalb der letzten 20 Tage vor dem Ablauf der Frist eingegangen sei. Bis auf 4 Bundesländer haben alle Antragsteller den ihnen nach dem Königsteiner Schlüssel für Anträge bis zum 31. Juli 2017 zustehenden Anteil an Fördermitteln ausgeschöpft.

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Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

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