Durchschnittlicher Zusatzbeitrag für das Jahr 2018

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​veröffentlicht am 26. Oktober 2017

 

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll zum 1. Januar 2018 von derzeit 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent reduziert werden.

 

​[Pressemeldung des Bundesversicherungsamtes vom 12. Oktober 2017]
 
Gemäß § 220 SGB V obliegt es dem Schätzerkreis, auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung, die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen. 
 
Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Schätzung wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Folgejahr vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt und jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahres bekannt gemacht.
 
Dem Schätzerkreis gehören Fachleute des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes sowie des GKV-Spitzenverbandes an. Den Vorsitz hat ein Vertreter des Bundesversicherungsamtes. Weitere Experten können hinzugezogen werden.
 
In seiner Sitzung im Oktober kam der GKV-Schätzerkreis zu dem einvernehmlichen Ergebnis, dass die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das Jahr 2018 mit 222,2 Mrd. Euro erwartet werden. 
 
Die Vertreter von Gesundheitsministerium, Bundesversicherungsamt und Krankenkassen haben hinsichtlich der erwarteten Ausgaben im Jahr 2018 kein Einvernehmen erzielt. Die Krankenkassen erwarten Ausgaben in Höhe von 237,3 Mrd. Euro. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesversicherungsamt schätzen Ausgaben in Höhe von 236,2 Mrd. Euro. Damit erwarten die Krankenkassen höhere Ausgaben und wollen deswegen den durchschnittlichen Zusatzbeitrag mit 1,1 Prozent stabil halten. Aus der Schätzung des Bundesministerium für Gesundheit und des Bundesversicherungsamtes resultiert ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 1,0 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2017 ergibt sich somit ein um 0,1 Prozentpunkte geringerer Beitrag. Letztlich ist es die Aufgabe des Ministeriums, bis Anfang November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag festzulegen.

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Ralph Grässle

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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