GKV-Versorgungsstärkungsgesetz führt zu sprunghaftem Anstieg bei den zahnärztlichen MVZ

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veröffentlicht am 26. Oktober 2017

 

Mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Juli 2015 ist auch die Gründung von MVZ möglich geworden, die nicht fachübergreifend besetzt sind. Daraufhin hat sich die Anzahl der in MVZ tätigen Vertragszahnärzte und angestellten Zahnärzte innerhalb von ca. zwei Jahren nahezu verneunfacht: auf 1.466 Zahnärzte.
 

​[BT-Drucksache 18/13412 vom 25. August 2017]

 

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke” hervorgeht, ist die Zahl der Neugründungen zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren (MVZ) seit dem Jahr 2016 sprunghaft angestiegen. Während die Anzahl der MVZ in dem Zeitraum von 2006 bis 2015 deutschlandweit um lediglich 24 anwuchs, waren es zum 31. März 2017 322 MVZ mehr als zum 31. März 2015. Die Anzahl der in MVZ tätigen Vertragszahnärzte und angestellten Zahnärzte hat sich demnach in diesem Zeitraum nahezu verneunfacht und beläuft sich nunmehr auf 1.466 Zahnärzte. Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Antwort auf Informationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
 
Zum 23. Juli 2015 war das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten medizinische Versorgungszentren nur dann gegründet werden, wenn sie fachübergreifend waren. Die Gründung eines MVZ, das allein aus Zahnärzten bestand, war nicht möglich. Auch die Gründung von MVZ mit Zahnärzten und beispielsweise Kieferorthopäden wurde gem. der Antwort der Bundesregierung insbesondere von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als nicht zulässig angesehen und daher von vielen Zulassungsausschüssen nicht genehmigt. Da auf die Voraussetzung, dass MVZ fachübergreifend sein müssen, seit 2015 verzichtet wird, ist die Gründung von fachgruppengleichen MVZ nunmehr auch im zahnärztlichen Bereich zulässig.
 
Dies war offensichtlich ein erheblicher Marktimpuls für die Entwicklung der MVZ. Vor der gesetzlichen Neuregelung gab es deutschlandweit lediglich 28 fachgruppenübergreifende MVZ, von denen 18 überwiegend zahnärztliche Versorgungszentren waren. Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes wurden nach Mitteilung der KZBV 303 rein zahnärztliche MVZ gegründet (Stand: 31. März 2017).
 
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, hätten sich MVZ inzwischen im Bereich der ärztlichen Versorgung als Ergänzung zu den freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten etabliert. Eine wichtige Motivation für Ärztinnen und Ärzte läge demnach in der attraktiven Berufsausübungsmöglichkeit, um beispielsweise Familie und Beruf miteinander zu verbinden oder um das wirtschaftliche Risiko einer Praxisübernahme zu vermeiden. Als Vorteile aus Sicht der Betreiber werden Synergieeffekte, die bessere Möglichkeit der fachlichen Kooperation und ein verbreitertes Leistungsangebot gesehen.

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Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

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