UPDATE: Bundesweite Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise

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​veröffentlicht am 30. April 2020; Autor: Sebastian Heinke

 

Mit Schreiben vom 23.4.2020 teilt das Bundesministerium der Finanzen mit, dass Arbeitgeber nun bundesweit die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Absatz 1 AO verlängert werden können, soweit der Arbeitgeber selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.

 

Die Fristverlängerung soll Arbeitgeber, die durch das Coronavirus unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben entlasten. Die Regelung wurde im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder getroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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