Corona-Pandemie: Jetzt auch Betriebsmittelfinanzierung für gemeinnützige Organisationen möglich!

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veröffentlicht am 3. April 2020

 

Die Bundesregierung sowie die Landesregierungen arbeiten fieberhaft an Fördermöglichkeiten für durch die Corona-Pandemie angeschlagene Unternehmen. Hierbei wurde anfangs allerdings wohl, im Eifer des Gefechts, übersehen, dass in den bestehenden Förderprogrammen keine Betriebsmittelfinanzierungen für gemeinnützige Unternehmen vorgesehen waren. Dies wurde nun zum 01.04.2020 durch eine Änderung im KfW-Förderprogramm 148 „IKU -Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen” behoben.

 

Vorübergehend kann durch das KfW-Förderprogramm bis zum 31.12.2020 auch ein Kredit zur Finanzierung von Betriebsmitteln wie Miete, Personalkosten, Energiekosten etc. beantragt werden. Antragsberechtigt sind unter anderem gemeinnützige Organisationen und Kirchen sowie überwiegend kommunale Unternehmen. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.

 

Betriebsmittelfinanzierungen können hierbei abweichend vom eigentlichen Förderprogramm 148 ausschließlich für eine Laufzeit von vier Jahren mit 1-2 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Die Zinsbindung wird für die gesamte Laufzeit garantiert.

 

Der Antrag für die Finanzierung ist über die Hausbank bzw. lokale Kreditinstitute zu stellen. Beachten Sie jedoch auch hierbei, dass die Kapitaldienstfähigkeit auch unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Situation nachvollziehbar dargelegt werden muss. Auf jeden Fall ist eine sehr gute Vorbereitung des Kreditantrages zu empfehlen, um durch eine eventuelle Ablehnung keine wertvolle Zeit zu verlieren.

 

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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