Fortsetzung des ÖPNV Rettungsschirms

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veröffentlicht am 13. Januar 2021

 

Die Verkehrsminister der Länder streben eine Verlängerung des ÖPNV Rettungsschirms in das Jahr 2021 an, konkrete Vereinbarungen dazu stehen noch aus.


Der bisherige Rettungsschirm für den ÖPNV, abgestimmt zwischen Bund und Ländern im Sommer 2020 in der Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr vom 07.08.2020, soll für 2021 neu aufgelegt werden. Die Bestandsregelung aus 2020 sah auf Antrag Ausgleichszahlungen für öffentliche und private Verkehrsunternehmen des ÖSPV und des SPNV vor, die Corona-bedingte Schäden nachweisen konnten. Ausgleichfähig waren

 

  • in der Corona-Pandemie entstandene Einnahmeverluste
  • Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und Fahrzeugumbauten

 

Als Schadenszeitraum war der 01.03. bis 31.08.2020 (teilweise bis 31.12.2020) festgelegt.

In der Verkehrsministerkonferenz vom 15.10.2020 in Saarbrücken waren sich die Länder einig, die mit weiterem Pandemieverlauf absehbaren Nachfrageeinbrüche erneut auszugleichen. Das Saarland beispielsweise hat angekündigt, bis Ende März 2021 weitere acht Millionen Euro Förderung auszureichen. Baden-Württemberg wird 65 Millionen Euro, die in 2020 nicht eingesetzt wurden, in das neue Jahr übertragen. 30 Millionen Euro davon sollen allein für Verstärker- und Zusatzfahrten im Schülerverkehr bis Ende Mai eingesetzt werden. Pikant wirkt in diesem Zusammenhang die am 8. Januar 2021 erfolgte Forderung des Freistaates Sachsen in der neuesten Fassung seiner Corona-Schutz-Verordnung in § 1 Abs. 4 Nr. 1, adressiert direkt an die Verkehrsunternehmen, die Auslastung im ÖPNV auf ein Minimum zu beschränken. Politisches Ziel ist hierbei wohl eine Quote von 25 bis 50 Prozent. Den Beteiligten in Sachsen ist dabei klar, dass diese Quote nur erreichbar bzw. haltbar ist, wenn das Angebot trotz sinkender Fahrgeldeinnahmen nicht reduziert wird. Der Gesprächsbedarf über die wirtschaftlichen Implikationen ist annonciert, auch in Sachsen konkretisiert sich wohl der Wunsch nach einem zweiten Rettungsschirm.

Es fehlt bisher allerdings an einer verbindlichen Zusage des Bundes zur einer Beteiligung am Rettungsschirm der Länder für 2021. Letztlich böte sich erneut an, im Wege einer Förderrahmenrichtlinie, wie im letzten Sommer, der Notifizierungspflicht bei der EU-Kommission gebündelt nachzukommen.


Bewertung für die Praxis

Neben den wirtschaftlichen und betrieblichen Unsicherheiten der Verkehrsunternehmen bleibt eine große rechtliche Unsicherheit: Der Rahmen für die Beantragung und Ausreichung von Fördermitteln in 2021 muss rechtssicher werden und mit ausreichend Finanzmitteln bestückt werden.

 

 

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