Berlin – Senat erarbeitet Entwurf für ein Mobilitätsgesetz

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veröffentlicht am 24. Januar 2018

 

Der Senat des Landes Berlin hat einen Entwurf für ein Mobilitätsgesetz erarbeitet. Gegenwärtig enthält der Entwurf Bestimmungen zu allgemeinen Zielen, zum öffentlichen Personennahverkehr und zum Radverkehr. Bevor der Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren gegeben wird, sollen noch Vorschriften zum Fußverkehr und zur intelligenten Mobilität und gegebenenfalls auch zum Wirtschaftsverkehr folgen.  

 

​Zweck des Entwurfes des Mobilitätsgesetzes ist es, die Mobilitätsbedürfnisse in der Hauptstadt stadt-, umwelt- und klimaverträglich in ein sicheres und barrierefreies Verkehrssystem zu bringen (§ 1 Abs. 1).


Zentrales Steuerungselement für die Erreichung dieser Ziele ist der sog. „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr” (StEP Mobilität und Verkehr) als Grundlage aller verkehrsspezifischen Planungen (§ 16 Abs. 1). Dieser StEP Mobilität und Verkehr bringt dabei die verschiedenen Zielsetzungen des Mobilitätsgesetzes – Förderung der Stadtentwicklung (§ 7), Klima- und Umweltschutz (§ 8), Gesundheitsschutz (§ 9), aber auch die besonderen Anforderungen der Hauptstadtfunktion (§ 13) – in eine handhabbare Form (§16 Abs. 2). Dieser StEP Mobilität und Verkehr definiert dabei Qualitäts- und Handlungsziele, die von den seperaten Planwerken – wie etwa dem Nahverkehrsplan – umgesetzt werden müssen (§§ 16 Abs. 6, 20, 25).


Ein eigener Abschnitt des Gesetzesentwurfes befasst sich mit dem ÖPNV. Das Mobilitätsgesetz regelt damit zum Teil jene Themen vor, die in anderen (Flächen-)Bundesländern durch die ÖPNV-Gesetze normiert werden. So werden etwa die Aufgabenträgerschaft (§ 26) und der Nahverkehrsplan (§ 27) landesrechtlich näher bestimmt. Aber es werden auch weitere Anforderungen definiert. So soll etwa ein Vorrangnetz für den ÖPNV definiert werden (§ 32 Abs. 1). Aber auch zur Finanzierung des ÖPNV sind hier Regelungen vorgesehen (§ 29 für den Abschluss öffentlicher Dienstleistungsaufträge, § 34 Abs. 2 und 3 zu den Ausgleichsmitteln für ermäßigte Zeitfahrkarten im Ausbildungsverkehr bzw. SGB IX-Ausgleich).


Gegenwärtig ist der Gesetzentwurf in der Abstimmung mit den Berliner Bezirken.

 

Bewertung für die Praxis

Der Berliner Senat nimmt als erste Landesregierung einen Anlauf, Mobilität in ihren einzelnen Erscheinungsformen und Wechselwirkungen mit anderen Themen ganzheitlich rechtlich zu erfassen. Das Gesetz ordnet des Themas Mobilität in die größeren Zusammenhänge – Umwelt, Stadtentwicklung, Gesundheit – ein und zieht diese „vor die Klammer” als allgemeingültige Zielvorgaben für die konkreten Arten der Mobilität. Gleichzeitig werden die verschiedene Formen der Mobilität untereinander ausbalanciert, wobei der ÖPNV in seiner zentralen Rolle anerkannt und rechtlich gestaltet wird.

 

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