Kritik an der Beschaffungsförderung für E-Fahrzeuge

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​veröffentlicht am 7. Februar 2018

 

Durch die Förderung des Bundesministeriums können bis zu 40 Prozent der Mehrkosten bei der Beschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge übernommen werden. Der Carsharing-Verband hält die Förderrichtlinie für Elektromobilität grundsätzlich für richtig, jedoch zu gering, um den Anteil von Elektrofahrzeugen in Carsharing-Flotten von derzeit rund 10 Prozent zu erhöhen.

 

Das Land Baden-Württemberg hatte bereits 2016 75 Prozent der Mehrkosten bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert. Der Carsharing-Verband sieht den Zuschuss von 40 Prozent der Preisdifferenz durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als zu gering an, um die Wirtschaftlichkeit von Elektrofahrzeugen in Carsharing-Flotten zu steigern. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verpflichtung des Antragstellers, mindestens zwei neue Elektrofahrzeuge zu erwerben sowie die Ladeinfrastruktur und die damit verbundenen Anschlusskosten selbst zu tragen. Die Förderung ist Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020” und war lediglich in dem Zeitraum von Mitte Dezember bis Ende Januar verfügbar, was aus Sicht des Carsharing-Verbandes ebenfalls problematisch ist, um Kooperationen zwischen Kommunen und Ladeinfrastrukturbetreibern anzubahnen.

 

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