Groko-Vorhaben in Sachen Mobilität

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veröffentlicht am 21. Februar 2018

 

Der Koalitionsvertrag beinhaltet auf knapp zehn Seiten Maßnahmen zur Umsetzung einer Mobilität, die mit Wirtschaftswachstum, gesellschaftlichem Wohlstand und individueller Freiheit vereinbar ist. Neben der Fortführung des Investitionshochlaufs auf Rekordniveau und der Verabschiedung eines Planungs- und Baubeschleunigungsgesetzes werden Aussagen zur Luftreinhaltung, Elektromobilität sowie zum autonomen Fahren, elektronischen Ticketkauf und zum Datenschutz getroffen.

 

Mobilität ist ein relevantes Thema im Groko-Vertrag. Für den kommunalen Nahverkehr sieht der Koalitionsvertrag eine Vielzahl an Maßnahmen vor:

 

  • Die Mobilitätspolitik bleibt dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung verpflichtet.
  • Zur Luftreinhaltung sollen die Kommunen unterstützt werden. Die betroffenen Städte sollen besonders gefördert und hierzu Bundes- und Landesprogramme kumuliert werden. Ferner soll der Umstieg emissionsfreie oder –reduzierte Antriebstechniken bei Fahrzeugen von Behörden, Taxen, Handwerksbetrieben und dem ÖPNV gefördert werden.
  • Länder, Städte und Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, verbindliche Vorgaben und Emissionsgrenzwerte für den gewerblichen Personenverkehr (Busse, Taxen, Mietwagen und Carsharing) sowie Kurier-, Express- und Paket-Fahrzeuge zu definieren.
  • Die Förderkulisse für E-Mobilität soll aufgestockt werden. Ziel ist es, bis 2020 mehr als 100.000 Ladepunkte für E-Fahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen.
  • Die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sollen bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöht und sodann jährlich dynamisiert werden.
  • Bis Anfang 2019 soll eine Strategie zur „Zukunft der bezahlbaren Mobilität” erarbeitet werden. Hierzu soll ein Bündel an Maßnahmen, wie z.B. die Förderung der E-Mobilität, des ÖPNV und des SPNV umgesetzt werden.

 

Bewertung für die Praxis

Die Koalitionäre haben verstanden. Ein Weiter so in Sachen Mobilität kann und darf es nicht geben. Der Maßnahmenstrauß sieht daher neben zusätzlichen Mittel auch Veränderungen am Ordnungsrahmen vor. Richtig ist, dass die Ausgestaltungsverantwortung der Mobilität auf die kommunale Ebene gehört. Städte, Kommunen und Landkreise müssen über die Umweltstandards und die Maßnahmen zu dessen Umsetzung entscheiden. Hierzu müssen sie rechtlich und finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgaben zu stemmen. Neben den Umweltbelangen gilt es, neue, digitale Geschäftsmodelle als Ergänzung zum Nahverkehr für eine umweltgerechte, bezahlbare und nutzerorientierte Mobilität zu nutzen. Auch hierzu sollten die Kommunen den Rahmen definieren dürfen.

 

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