Kurtaxe zur Verbesserung des ÖPNV

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​​veröffentlicht am 4. März 2020

von Nicole Biedermann

 

Bislang können Gemeinden im Freistaat zwar ihren Gästen einen kostenlosen Nahverkehr anbieten, allerdings müssen sie selbst dafür aufkommen. CSU-Landtagsabgeordneter Klaus Holetschek möchte das ändern und hierzu die Einnahmen aus den Kurabgaben heranziehen. Im Januar hat die CSU-Fraktion gemeinsam mit den Freien Wählern einen entsprechenden Entwurf in den Bayerischen Landtag eingebracht.

 

Die Verwendung der Einnahmen aus den Kurabgaben ist im bayerischen Kommunalabgabengesetz geregelt. Es schreibt eine zweckgebundene Verwendung vor und kann im Zuge der Finanzierung von Einrichtungen und Veranstaltungen, die dem Kur- und Erholungswesen eingesetzt werden.

 

Eine Änderung des genannten Gesetzes könnte nun die Verwendungszwecke der Einnahmen ausweiten. Die Kurtaxe könnte somit nicht nur zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs eingesetzt werden, sondern ebenfalls für ortsübergreifende Veranstaltungen und regionale Erholungsangebote.

 

Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung könnte nicht nur die Tourismusregion in Bayern gestärkt, sondern ebenso ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden.

 

 

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