Umweltbundesamt zu Luftreinhaltung und blauen Plaketten

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veröffentlicht am 21. März 2018

 

Laut Umweltbundesamt (UBA) gab es einen Rückgang der Stickstoffoxidbelastung im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr. Die Tendenz geht in die richtige Richtung, die bisherigen Maßnahmen sind allerdings nicht ausreichend, um den seit 2010 geltenden Grenzwert einzuhalten. Im Kontext der Diskussion um Diesel-Fahrverbote spricht sich das UBA nun für die Einführung von zwei blauen Plaketten aus.

 

Um auf die jeweilige lokale Belastung reagieren zu können, bräuchte es zwei blaue Plaketten, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Nachgerüstete Diesel mit Euro 5-Standard sowie bereits zugelassene mit Euro 6-Standard sollten eine hellblaue Plakette bekommen. Für einige Städte sei die Einführung der hellblauen Plakette bereits ausreichend, um bis 2020 die Grenzwerte einzuhalten. Eine zweite, dunkelblaue Plakette könnte ggf. für Diesel mit den neueren Abgasstufen eingeführt werden.

 

Bewertung für die Praxis

Das UBA stellte zwar fest, dass sich die Anzahl der Kommunen, welche den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt überschreiten, von 90 auf 70 im Vergleich zum Vorjahr reduzierte. Dennoch wurde bei fast der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen der Grenzwert überschritten, bei zwei Dritteln der Fälle sogar deutlich mit mehr als 45 Mikrogramm pro Kubikmeter.


Bereits Anfang Februar betonte das UBA in einer Pressemitteilung, dass Software-Updates und Umtauschprämien alleine nicht ausreichten, um die Grenzwerte in allen Städten einzuhalten. Es wurde auf die hohe Bedeutung von Hardware-Nachrüstungen hingewiesen und die hohen Realemissionen von Dieselfahrzeugen als eine der Hauptursachen für die gesundheitsschädlichen Stickoxidbelastungen betont. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten verschärfen sich offenbar die Forderungen des UBA.

 

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