Förderung der Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV

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veröffentlicht am 2. Mai 2018

 

Mit der Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV im öffentlichen Personennahverkehr vom 21. Februar 2018 fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung von Stickstoffdioxidemissionen. Förderfähig sind hierbei System- und externe Einbaukosten.

 

​Zuwendungsvoraussetzung ist die Verwendung eines Stickoxidminderungssystems, das über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung des Kraftfahrt-Bundesamtes verfügt. Die technischen Mindestanforderungen sind in Anhang I dieser Richtlinie definiert.


Die maximale Förderintensität bezogen auf die Umrüstungskosten (Systemkosten und externe Einbaukosten) variiert je nach Unternehmensgröße. So werden Großunternehmen mit bis zu 40 Prozent der Umrüstungskosten mittels direkter Zuschüsse gefördert, mittlere bzw. kleine Unternehmen erhalten eine Förderquote von bis zu 50 bzw. 60 Prozent. Gedeckelt ist die Förderung jedoch unabhängig von der Unternehmensgröße bei 15.000 Euro je Fahrzeug.


Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Die geförderten Busse sind in der in Anhang 2 zur Richtlinie genannten Kommunen einzusetzen (Kommunen mit besonderer Stickstoffdioxid-Belastung). Ein Antrag auf Förderung ist vor Vorhabensbeginn zu stellen.


Mit der Abwicklung des Förderprogramms soll im Weiteren ein Projektträger beauftragt werden. In der Zwischenzeit sind Anträge noch bei der Projektgruppe Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einzureichen.

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Maria Ueltzen

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