Leitfaden zur Umsetzung des Carsharinggesetzes (CsgG) veröffentlicht

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 26. Juni 2019

 

​Stationsbasierte Carsharing-Anbieter finden oft keine privat anmietbaren Flächen für ihre Fahrzeuge. Dadurch kann dort, wo die verkehrsentlastende Wirkung am meisten gebraucht wird, das Angebotswachstum nicht mit dem Kundenwachstum Schritt halten.

 

Der Gesetzgeber hat im „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing” (CsgG) die Bereitstellung stationsbasierter Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung definiert. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen. Die Ausweisung von wohnungsnahen Carsharing-Stationen kann wegen der schnelleren und bequemeren Zugänglichkeit weiteres Kundenwachstum bewirken.

 

Die konkrete Umsetzung und die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum wird eine Aufgabe der Kommunen sein. Der Bundesverband CarSharing e. V. (bcs) hat einen Leitfaden zur Umsetzung des Carsharinggesetzes veröffentlicht. Der Leitfaden soll Hilfestellung geben, wie die Fördermaßnahmen rechtssicher und möglichst einfach gestaltet werden können. Dabei werden praktische Hinweise, basierend auf den Erfahrungen der Carsharing-Anbieter, gegeben. Darüber hinaus werden Fragen nach dem richtigen Ort für Carsharing-Stellplätze, der Vergabe sowie dem Wettbewerb beantwortet und Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Carsharing-Anbieters vorgeschlagen.

 

Der Leitfaden steht als Download auf der Homepage des Bundesverband CarSharing e.V. zur Verfügung.

 

 

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Tilman Reinhardt

B.A. Betriebswirtschaft

Senior Associate

+49 911 9193 3626

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu