Umweltbonus für Elektroautos wird fortgeführt

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veröffentlicht am 26. Juni 2019

 

​Die Kaufprämie für elektrisch betriebene Autos wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die neue Förderrichtlinie gilt ab 1. Juli 2019 und schließt somit lückenlos an die bisherige Richtlinie an. Der sog. Umweltbonus erfolgt weiterhin mit denselben Fördersätzen.

 

Einzige Neuerung bildet ein Förderbaustein in Höhe von pauschal 100 Euro, der ein akustisches Warnsystem für blinde und seheingeschränkte Menschen beinhaltet.

 

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine sind berechtigt, über das Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) einen Antrag für den Umweltbonus zu stellen. Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung zur Hälfte durch die Bundesregierung und zur Hälfte durch die Automobilindustrie, sodass sich ein Fördervolumen von insgesamt 1,2 Milliarden Euro ergibt. Seit Beginn der Förderung im Jahr 2016 sind insgesamt 118.115 Förderanträge eingegangen (Stand: 21. Mai 2019). Über die Jahre hinweg lässt sich bei der Anzahl der Anträge eine kontinuierliche Zunahme erkennen.

 

Ein Ende der Förderung wird erreicht werden, wenn die dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind bzw. spätestens Ende Dezember 2020. Der Umweltbonus finanziert rein elektrisch betriebene Fahrzeuge in Höhe von 4.000 Euro und Plug-In Hybride in Höhe von 3.000 Euro. Dabei muss es sich um ein Elektroauto mit einem Netto-Listenpreis (Basismodell) von maximal 60.000 Euro handeln.

 

Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 30. Mai 2019 ist online zugänglich.

Aus dem Neswletter

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