Neue Antragsrunde im Rahmen der Kommunalrichtlinie gestartet

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​veröffentlicht am 10. Juli 2019

 

Das aktuelle Antragsfenster im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie” ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2019 geöffnet. Antragsberechtigt sind neben Kommunen unter anderem auch Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.

 

Die Förderung untergliedert sich in strategische Förderschwerpunkte und investive Förderschwerpunkte, im Bereich Mobilität sind die folgenden Schwerpunkte relevant:

 

Strategische Förderschwerpunkte:

  • Fokusberatung Klimaschutz
  • Kommunale Netzwerke klimafreundliche Mobilität
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanager klimafreundliche Mobilität

 

Investiver Förderschwerpunkt „Nachhaltige Mobilität”, hierzu zählen folgende Maßnahmen:

  • Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen (z.B. Erhöhung der Fußverkehrsqualität oder Radabstellanlagen)
  • Verbesserung der Radinfrastruktur für den Alltagsradverkehr (z.B. Wegweisungssysteme, Errichtung/Umgestaltung von Fahrradwegen, Radabstellanlagen, Beleuchtungsanlagen, etc.)
  • Intelligente Verkehrssteuerung (Beschaffung und Nutzung smarter Verkehrsdaten)

 

Eine Förderung erfolgt mittels direkter Zuschüsse. Für eine Antragstellung sind mit Ausnahme des Fördergegenstandes Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzmanagement die beiden jährlichen Antragsfenster 1. Januar bis 31. März sowie 1. Juli bis 30. September einzuhalten. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal „easy-online”.

 

Aktueller Aufruf im Förderprogramm Elektromobilität des BMVI

Im Rahmen des Förderprogramms Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden neben kommunalen Elektromobilitätskonzepten einschließlich der Fahrzeugbeschaffung und des Aufbaus von Ladeinfrastruktur auch Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufes gefördert. Mit dem aktuellen Aufruf werden Projekte in den folgenden Bereichen mittels direkter Zuschüsse gefördert:

 

  • Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Rahmen des Einsatzes von bereits bestehenden Fahrzeugflotten und der dafür notwendigen Infrastruktur sowie
  • Technologieforschung und –entwicklung in Anwendungsbereichen mit geringer Fahrzeugverfügbarkeit (z.B. Wirtschaftsverkehr, Busse und Sonderverkehre)

 

Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften. Projektskizzen (max. 15 Seiten) können noch bis zum 15. August 2019 elektronisch über das Portal „easy-online” gestellt werden.

 

Neuer Aufruf zur Förderung von Wasserstofftankstellen

Die Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen erfolgt gemäß der Förderrichtlinie für „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)” des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 18. Oktober 2017.

 

Die Errichtung der Tankstellen wird dabei mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert. Bei Einsatz eines Elektrolyseur als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur zur Erzeugung von Wasserstoff, kann dieser zudem mit bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert werden.

Anträge können noch bis zum 31. Juli 2019 elektronisch über das Portal „easy-online” gestellt werden.

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Maria Ueltzen

Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

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