Berlin stimmt für das Mobilitätsgesetz

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​veröffentlicht am 11. Juli 2018

 

Am 28. Juni wurde im Berliner Abgeordnetenhaus der erste Teil des Mobilitätsgesetzes beschlossen. Im Kern beinhaltet dieser Teil die priorisierte Planung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrädern vor dem Autoverkehr. Im zweiten Teil werden Fußgänger, intelligente Mobilität und Wirtschaftsverkehr thematisiert.

 

​In der Fahrradinfrastruktur sind Verbesserungen geplant, die rund 100.000 Euro beanspruchen. Neben dem Umbau gefährlicher Kreuzungen sollen unter anderem mehr Radwege (darunter 100 Kilometer Radschnellwege) und Fahrradstellplätze entstehen. Daneben gibt es Pläne für den Aufbau einer Fahrradverwaltung, die pro Bezirk auf mindestens zwei Vollzeitstellen aufgestockt werden soll.


Im öffentlichen Personennahverkehr soll eine bessere Vernetzung einzelner Verkehrsmittel (Bus, Bahn und Sharing-Angebote) die multimodale Fortbewegung in der Stadt forcieren. Ermöglicht werden soll dies durch eine speziell dafür entwickelte App mit Buchungs- und Bezahlfunktion.

 

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