Stationsloses bikesharing: Handlungsempfehlung kommunaler Spitzenverbände und Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 25. Juli 2018

 

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V., der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit stationslosen bikesharing-Systemen veröffentlicht.

 

Die Handlungsempfehlung (Agora Verkehrswende (2018): Bikesharing im Wandel – Handlungsempfehlungen für deutsche Städte und Gemeinden zum Umgang mit stationslosen Systemen) sieht, dass gerade für integrierte Mobilitätskonzepte das bikesharing eine interessante Option sei, die viel Potenzial für einen nachhaltigen Stadtverkehr habe. Hierbei gibt sie einen Überblick über die neuen Systeme und deren Anbieter. Ein Schwerpunkt liegt bei der Betrachtung, in welchem (vertraglichen) Rahmen Städte und Gemeinden mit Anbietern von bikesharing-Systemen kooperieren können, etwa welche Pflichten und Anreize vereinbart werden. Weiterhin werden mögliche quantitative und qualitative Inhalte einer Kooperationsvereinbarung zwischen Kommunen und bikesharing-Anbietern skizziert.

 

Auch äußert sich die Handlungsempfehlung zu den wege- und straßenrechtlichen Fragen, etwa ob der Rechtsrahmen für das bikesharing anzupassen sei. Hier fehle es gegenwärtig an handhabbaren, transparenten und rechtlich eindeutigen Vorgaben. So sei nicht klar, ob stationsloses bikesharing nach (Landes-)Wegerecht als eine erlaubnispflichtige Sondernutzung oder ein erlaubnisfreier Gemeingebrauch des öffentlichen Straßenraumes sei. Weiterhin schlägt die Handlungsempfehlung vor, den Wortlaut der straßenordnungsrechtlichen Vorschrift zur übermäßigen Straßenbenutzung nach § 29 StVO auf das bikesharing auszudehnen.

 

Bewertung für die Praxis:

Es zeigt sich an diesem Beispiel, dass die Verkehrswende viele konzeptionelle und rechtliche Fragen aufwirft. Anscheinend wird das unkoordinierte Abstellen von stationslosen Leihfahrrädern (zunehmend) kritisch betrachtet. Es bleibt daher abzuwarten, nach welchen Grundsätzen die innovativen Mobilitätskonzepte künftig mit den anderen Interessen am öffentlichen Straßenraum ausbalanciert werden.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Jörg Niemann

Diplom-Jurist

Partner

+49 40 2292 977 33

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu