Kabinett billigt den StVG-Referentenentwurf

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 24. Februar 2021

 

In der letzten Kompassausgabe berichteten wir über die Stellungnahmen der Verbände zu dem Referentenentwurf der StVG-Novelle aus der letzten Januarwoche. Nun hat das Kabinett am 10.02.2021 einen auf den 08.02.2021 datierten Entwurf gebilligt. Der Entwurf muss jetzt noch seinen Weg durch Bundesrat und Bundestag gehen. Bis Mitte 2021 soll das Gesetz laut BMVI beschlossen werden.

Die von den Verbänden bemängelten Punkte, die wir in der letzten Kompassausgabe thematisiert haben, sind teilweise angepasst worden. Eine abschließende Beurteilung wird jedoch erst dann möglich werden, wenn ein auf den Gesetzentwurf abgestimmter Verordnungsentwurf (AFGBV) vorliegt, in dem die Anforderungen aus dem Gesetz präzisiert werden.

 

Datenverarbeitung

Die Kritik, dass die Anlässe zur Datenspeicherung (neben den bereits abschließend geregelten Datenkategorien) nicht abschließend geregelt seien, wurde berücksichtigt. Aus dem Entwurf ergeben sich nun weder bei der Aufzählung der Anlässe Erweiterungsmöglichkeiten (z.B. durch die Formulierung „insbesondere”), noch wird in der Verordnungsermächtigung eine entsprechende Erweiterungsmöglichkeit eingeräumt.


Technische Aufsicht

Eine Präzisierung gab es auch bei der Frage, ob eine Technische Aufsicht, mehrere Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion parallel betreuen kann. Diese Möglichkeit wird nun in der Gesetzesbegründung ausdrücklich hervorgehoben, solange die Technische Aufsicht in der Lage ist, ihren Pflichten im Einzelfall nachzukommen.

Bewertung für die Praxis

Die besonders wichtige Frage, ob die Technische Aufsicht für mehrere Fahrzeuge parallel zuständig sein kann, ist nun in dem Gesetzentwurf beantwortet, sodass es jetzt noch auf die konkrete Ausgestaltung über die AFGBV ankommt. Jetzt wird es darauf ankommen, wie sich der Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren schlägt und ob der politische Wille besteht, das ambitionierte Vorhaben tatsächlich in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

 

 

Veranstaltungen

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Till Stegemann

Rechtsanwalt

Senior Associate

+49 30 8107 9568

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

​​​Mobilität
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu