Neue Corona-Hilfen vom Bund für den ÖPNV

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veröffentlicht am 19. Mai ​2021

 

Mit Beschluss vom 12. Mai hat das Bundeskabinett die Formulierungshilfe des BMVI für eine Erhöhung der Corona-Hilfen um eine Milliarde Euro beschlossen. Die Mittel werden integriert in die Regionalisierungsgesetz(RegG)-Mittel und so an die Länder ausgeschüttet. Der Entwurf einer Novellierung des RegG kommt dazu aus der Mitte des Parlaments.

 

Das Bundeskabinett hat eine Aufstockung der RegG-Mittel gebilligt. Wie bereits im letzten Jahr, sollen die Länder zusätzlich zu den „regulären” RegG-Mitteln zur Finanzierung des ÖPNV Mittel an die Hand bekommen, um die coronabedingten Einnahmeausfälle im Sektor auszugleichen. Die Länder haben bereits eine hälftige Mitfinanzierung dieser Ausfälle zugesagt, insgesamt sieben Milliarden Euro stehen nunmehr für die Jahre 2020 und 2021 bereit.

 

Neben den Beschlüssen auf Bundesebene formalisieren auch die Länder ihre finanziellen Zusagen, zuletzt das Land Nordrhein-Westfalen. Weitere 278 Millionen Euro auf nun insgesamt 478 Millionen Euro werden an Coronahilfen für den ÖPNV aufgestockt.

 

Aus der Branche ist breite Zustimmung zum Kabinettsbeschluss zu vernehmen. Der Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Ingo Wortmann:

 

„Die erneute Unterstützung des Bundes und der Länder für einen ÖPNV-Rettungsschirm begrüßen wir außerordentlich. Dies ist nicht nur wichtig, um das Nahverkehrsangebot bundesweit umfänglich aufrechtzuerhalten, damit alle Menschen, die auch in der Pandemie auf uns angewiesen sind sicher und verlässlich zur Arbeit oder zur Schule kommen. Es ist auch dringend nötig, denn wir fahren seit Beginn der Pandemie auch auf politischen Wunsch hin nahezu uneingeschränkt weiter, während wir aktuell nur noch etwa 40 bis 50 Prozent der sonst üblichen Fahrgastnachfrage haben. Das führt zu immensen Verlusten in der Branche, die wir nur mit Unterstützung von Bund und Ländern ausgleichen können. Um für die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor und für die Mobilitätswende möglichst schnell nach der Pandemie wieder Fahrt aufzunehmen, ist ein leistungsstarker und funktionierender ÖPNV unerlässlich. Wir hoffen nun, dass sich Bundestag und Bundesrat in den anstehenden Beratungen schnell und im Sinne einer für die Branche und ihre Fahrgäste guten Lösung den Beschlüssen der Bundesregierung zum Rettungsschirm 2021 anschließen.”

 

Ebenso äußert sich der Präsident des Verbands der Wettbewerbsbetreiber im SPNV, Tobias Heinemann von Transdev: „Die Verkehrsunternehmen stehen jeden Tag bereit, ihre Fahrgäste zur Arbeit und zur Schule zu bringen. Auch die Politik würdigt die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allseits. Dafür sind wir dankbar. Nur: Die Anerkennung allein hilft nicht mehr. Die Liquiditätsreserven sind aufgebraucht. Wir brauchen jetzt schnell eine Verständigung zwischen Bund und Ländern. Dazu gehört eine einmalige Aufstockung der Regionalisierungsmittel des Bundes und die klare Verpflichtung der Länder, ihren komplementären Anteil zu leisten. Zeit für Kompetenzgerangel zwischen den staatlichen Ebenen haben jetzt wir nicht.”

Bewertung für die Praxis

Der coronabedingte Nachfrageeinbruch im ÖPNV ist als Sondersituation zu bewerten, der öffentliche Finanzhilfen rechtfertigt. Die Nachfragetendenz im ÖPNV bis 2019 war ungebremstes Wachstum, dieser Pfad wird absehbar, ggf. mit einigen Anlaufhemmungen, wieder eingeschlagen werden. Anders wird man im Übrigen auch die Klimaziele Deutschlands nicht erreichen können.

 

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