9-Euro-Ticket

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​veröffentlicht am 18. Mai 2022

 

Das 9-Euro-Ticket wird absehbar in dieser Woche ein großes Stück realer werden: Der Bundestag behandelt in zweiter und dritter Lesung am Donnerstag, 19. Mai 2022, ein Gesetzespaket im öffentlichen Verkehrssektor, um die Branche in Zeiten des Ukrainekriegs mit den damit verbundenen höheren Energiekosten sowie dem dritten Pandemiejahr finanziell unter die Arme zu greifen. Ein zentrales Vorhaben dabei: Das sogenannte 9-Euro-Ticket.

Über die Zielrichtung und die geplante Ausgestaltung wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Offen war bisher, ob zur Abfederung der Energiekostensteigerung weitere Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden würden, damit nicht ein 9-Euro-Ticket an einer Stelle Tarifsteigerungen im ÖPNV an anderer Stelle gegenüber stehen und die Zielrichtung insgesamt konterkariert würde.

 

Im Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern spiegelt sich im Gesetzesentwurf der Regierungskoalition eine große Kompromisslösung wider: Die Regionalisierungsmittel werden insgesamt um 3,7 Milliarden Euro im Jahr 2022 erhöht. Dabei setzt sich diese Erhöhung aus Zahlungen in Höhe von 1,2 Milliarden sogenannter pandemiebedingter Nachteile und 2,5 Milliarden für das 9-Euro-Ticket zusammen. Im Ergebnis ist den Wünschen der Länder damit weitgehend entsprochen.

 

Im Einzelnen wird in der Novellierung des Regionalisierungsgesetzes eine Schlüsselung auf die Länder vorgegeben, die allerdings, nach entsprechender Nachweisführung durch diese, mit Blick auf real entstandene finanzielle Nachteile einvernehmlich angepasst werden sollen. Nicht verausgabte Mittel zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile sollen dem Bund noch in 2022 zurückerstattet werden.

 

Anders bei den Ausgleichszahlungen für das 9-Euro-Ticket: Hier wird im neuen § 8 RegG geregelt, dass zwar ein Verwendungsnachweis erfolgt, jedoch dürfen diese Mittel in die Nachfolgejahre übertragen werden und gelten dann in diesen Jahren als „verfügbare Mittel”. Zielrichtung ist, dass die Mittel in Gänze beim Fahrgast, eben im 9-Euro-Ticket ankommen und nicht, als Beihilfe im Sinne des EU-Rechts, bei den Verkehrsunternehmen „hängen” bleiben. Die konkrete Umsetzung obliegt dabei Ländern und Aufgabenträgern.

 

Dazu und auch wegen der Kurzfristigkeit der Maßnahme, wird im Gesetz eine Genehmigungsfiktion für eine Tarifgenehmigung nach § 39 PBefG bzw. § 12 AEG ausgesprochen, damit schon mit Beginn des Monats Juni 9-Euro-Tickets verkauft werden können. Die notwendigen Tarifbedingungen sollen die Länder eigenverantwortlich im Beschlusswege verabschieden.

 

Bewertung für die Praxis

Der große Kompromissvorschlag dürfte, trotz durchaus kritischer Stimmen aus den Reihen der Sachverständigen im Rahmen der Expertenanhörung am Montag im Verkehrsausschuss, die u.a. ein „kurzfristiges Strohfeuer” befürchten, ohne größere Änderungen so am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Ob der Anstoß durch ein 9-Euro-Ticket ausreicht, größere Nutzergruppen für den ÖPNV zurück oder erstmals zu gewinnen, ohne dass im Wesentlichen ein zusätzlicher Ausbau des Angebots erfolgt, werden die nächsten Monate erweisen. Auf jeden Fall stellt ein 9-Euro-Ticket ein interessantes Anreizexperiment dar, dass auch im europäischen Ausland mit Interesse verfolgt werden dürfte.

 

 

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Oliver Ronnisch

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