Aufstockung der Bundesfinanzhilfen im ÖPNV

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veröffentlicht am 13. November 2019

 

Im kommenden Jahr sollen die Bundesfinanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) von 332 Millionen auf rund 665 Millionen Euro erhöht werden. Am 6. November wurde der Entwurf zum GVFG im Bundeskabinett verabschiedet. Mit den Mitteln sollen wichtige Schritte für eine Verkehrswende in Deutschland ermöglicht werden. 
 
Im Jahr 2021 soll eine Erhöhung des Betrags auf eine Milliarde Euro erfolgen, 2025 auf zwei Milliarden und ab 2026 soll der Betrag um jährlich um 1,8 Prozent gesteigert werden. Mit der Förderung soll vor allem die Grunderneuerung bestehender Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt werden („Bestandssanierung”). Sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt, wird der Fördersatz von zuvor 60 auf 75 Prozent erhöht. Außerdem werden in Zukunft Vorhaben ab einer Projektgröße von 30 Millionen Euro statt bislang 50 Millionen Euro gefördert. Unter Umständen kann die Grenze sogar auf zehn Millionen abgesenkt werden. Am 1. Januar 2020 soll das Gesetz schließlich in Kraft treten.

 

 

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