Covid-19 – Erste-Hilfe in der Telekommunikation und beim Breitbandausbau

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veröffentlicht am 27. März 2020; Aktualisiert am 7. April 2020

 

Viele Unternehmen und Verwaltungen sehen sich durch die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und der damit einhergehende Infektionskrankheit Covid-19 mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert.

 

Für Rödl & Partner allerdings erweist sich nun die in den letzten Jahren sehr kostspielige und umfangreiche Digitalisierungsstrategie als unverzichtbare Stütze zum vollständigen Erhalt unserer Leistungsfähigkeit.
 

Wir sind auch in der aktuellen Situation vollständig einsatzbereit!

Innerhalb der letzten Wochen konnten alle unsere Mitarbeiter ohne größere Hindernisse ins Home-Office wechseln. Unsere voll funktionsfähige digitale Infrastruktur befähigt uns, unseren Mandanten auch in dieser Situation innerhalb von Minuten zur Seite zu stehen.


Unsere bestehenden IT-Lösungen ermöglichen uns eine vielschichtige Kommunikation mit unseren Mandanten, die nahezu völlig unabhängig von systemseitigen Restriktionen externer Systeme ist. Unser Gegenüber benötigt keinerlei eigene Softwareinstallationen. Über einen entsprechenden Browserzugang führen wir Online-Konferenzen und Meetings durch und ermöglichen die gemeinsame Betrachtung und Bearbeitung von Dokumenten. Auch konventionelle Prozesse (Postversand, Druck von Unterlagen, Behördenkommunikation) laufen bei uns aufgrund der digitalen Unterstützung im Normalmodus. Für uns kommt es derzeit zu kaum merklichen Einschränkungen in unserer alltäglichen Arbeit.

 

Entsprechend unserem Kümmerer-Prinzip können wir deshalb auch in Krisenzeiten uneingeschränkt unterstützen und unseren Beitrag zur Stabilisierung von Wirtschaft und Gesellschaft leisten.

 

Als Team Telekommunikation bieten wir unseren Mandanten aus der Telekommunikationswirtschaft und der kommunalen Verwaltung unter anderem folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen an:

 

 Unterstützung unserer Mandanten bei operativen Engpässen

​Richtet sich an Mandanten, die
  • beispielsweise nicht unmittelbar auf Home-Office umstellen können und deshalb ggf. Einschränkungen in der Bearbeitung ihres operativen Geschäfts erfahren
  • kurzfristig den Ausfall von Mitarbeitern wegen Quarantäneanordnungen oder Krankheit kompensieren müssen
  • derzeit mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise beschäftigt sind und bestimmten Aufgaben nicht die notwendige Aufmerksamkeit widmen können

 

Kurzfristige Hilfestellung durch Rödl & Partner:

  • Temporäre Übernahme der vollständigen Koordination von laufenden Ausbauvorhaben
  • Temporäre Übernahme der Abwicklung von Förderprogrammen
  • Kurzfristige Umstellung von Prozessen bei Ausfall von Mitarbeitern im kaufmännischen Bereich und ggf. auch Beistellung von Personal (Bereiche Controlling, Rechnungswesen, etc.)
  • Schnelle Erarbeitung einer Krisenstrategie mit Definition von Prioritäten unter Berücksichtigung von möglichen Kettenreaktionen bei Nichtbearbeitung einzelner Aufgaben

 Umgang mit erhöhter Internetnutzung im Privatkundensektor

​Richtet sich an Mandanten, die
  • als Internetprovider für Privatkunden tätig sind und einen Anstieg der Internetnutzung erwarten oder bereits beobachten

 

Kurzfristige Hilfestellung durch Rödl & Partner:

  • Szenarioanalysen zu Kosten für Bandbreiteneinkauf, Zuführung und anderen Vorleistungen bei kurzfristig zunehmender Internetnutzung
  • Definition von wirtschaftlichen Obergrenzen zur Beurteilung von Maßnahmen zur Drosselung
  • Erörterung kurzfristig möglicher Maßnahmen zur Erweiterung von Kapazitäten

 Recht in der Corona-Krise: Verträge optimal managen, Schaden vermeiden oder begrenzen, Ansprüche durchsetzen

Richtet sich an Mandanten, die

  • ​aufgrund von Verträgen oder Bescheiden insbesondere zeitliche Verpflichtungen einzuhalten haben und diesen aufgrund der Corona-Krise nicht nachkommen können
  • Unsicherheit im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen oder vertraglichen Ansprüchen verspüren und ein optimiertes Vertragsmanagement sicherstellen wollen
  • Rechtsansprüchen oder einer gerichtlichen Inanspruchnahme bereits ausgesetzt sind
  • selbst Rechtsansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen wollen
  • ihre Leitungsorgane über die rechtlichen Verpflichtungen in der Krise in Kenntnis setzen möchten
  • kurzfristig Personalkosten senken und andere arbeitsrechtliche Fragestellungen beantworten müssen
  • kurzfristige Steueroptimierungen nutzen oder einen „steuerlichen Schutzschild” errichten möchten

 

Kurzfristige Hilfestellung durch Rödl & Partner:

  • Corona-Krise und Förderverfahren – Wie können Rücknahme oder Widerruf von Bescheiden vermieden werden?
  • Begleitung der formellen Verfahren zur Fristverlängerung in Bundes- und Landesförderprogrammen – auf Wunsch auch als bevollmächtigter Projektmanager
  • Können sich Auftraggeber in Bauprojekten erfolgreich auf Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von Zeitplänen und anderen vertraglich pönalisierten Zusicherungen berufen?
  • Was bedeutet Unmöglichkeit der Leistung in Zeiten der Corona-Krise und wann liegt eine befreiende Force Majeure vor?
  • Wie kann ich Gremiensitzungen krisenkonform abhalten und welche Formalitäten sind zu beachten?
  • Welche Verpflichtungen treffen Vorstände oder Geschäftsführer, welche Compliance-Maßnahmen sind zu treffen?
  • Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten müssen beachtet werden?
  • Beantragung von Steuerstundungen, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, etc.

 

 Digitale Termine und Webinare

​Richtet sich an Mandanten, die
  • kurzfristige Unterstützung in kaufmännischen, rechtlichen, steuerlichen oder technischen Fragen benötigen und deren Mitarbeiter oder Geschäftspartner aufgrund der Corona-Krise derzeit nicht zur Verfügung stehen

 

Kurzfristige Hilfestellung durch Rödl & Partner:

  • Durchführung von digitalen Beratungsterminen zu allen kaufmännischen, rechtlichen, steuerlichen und technischen Fragen
  • Durchführung von individuellen Webinaren als Ersatz für ausgefallene Schulungen, Veranstaltungen oder Infoseminaren zum Breitbandausbau
  • Digitale „Sprechstunden”, in denen wir jederzeit kurzfristig als Berater und Sparringspartner zur Verfügung stehen

 Liquiditätsprognose und Massnahmen

​Richtet sich an Mandanten, die
  • sich um ihre Liquidität sorgen, falls die derzeitigen Beschränkungen über einen Zeitraum von mehreren Monaten andauern
  • notwendige und bereits eingeleitete Maßnahmen aufgrund der Krise nicht umsetzen können und sehr kurzfristig erheblichen Herausforderungen begegnen

 

Kurzfristige Hilfestellung durch Rödl & Partner:

  • Ad-hoc Prognosen und Beurteilung der Liquiditätsaussichten („beruhigend”, „unsicher”, „problematisch”)
  • Kurzfristige Erarbeitung von Sofortmaßnahmen um Zeit zu gewinnen (Unternehmensintern und ggf. auch mit kommunalen Gesellschaftern)
  • Koordinierte Beschleunigung von Verfahren zur Auszahlung von Fördermitteln (bspw. kontrollierte Umstellung von Mittelabrufverfahren, Abruf „einfacher” Fördermittel)
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von staatlichen Soforthilfen

 

 KfW-Förderung – Reduzierte Zinsen in Zeiten von Corona

​Richtet sich an Mandanten, die

  • zinsreduzierte Kreditprogramme im Rahmen des Breitbandausbaus nutzen möchten
  • Die Nutzung der seit dem 1.4.2020 gültigen KfW-Kreditlinien „Konsortialkredit Digitale Infrastruktur“ (854) oder „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ (206/239) erwägen

 

Kurzfristige Hilfestellung durch Rödl & Partner:

  • Kurzwebinare
  • Pro-/Contra-Abwägung
  • Eignungsprüfung
  • Unterstützung bei der Beantragung, beim Abruf und beim Verwendungsnachweis

 

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an!

 

Telekommunikation und Breitband

 

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